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3.2. Abstützbügel
Der Abstützbügel (2) dient der Abstützung des beim Gewindeschnei-
den auftretenden Drehmoments und zwar nach beiden Richtungen, d.h.
bei Vor- und Rücklauf des Gewindeschneidkopfes, bei Rechts- und Links-
gewinde. Abstützbügel immer verwenden!
3.3. Arbeitsablauf
Abstützbügel (2) ca. 10 cm vom Rohr- bzw. Stangenende entfernt be-
festigen. Dazu den Abstützbügel von unten an das Rohr (Stange) an-
legen, so daß dieses zwischen Prismenspannbacke (3) und Spann-
spindel (4) zentriert wird. Knebel kräftig anziehen. Schnittstelle mit REMS
Gewindeschneidstoff-Spray besprühen. Das Gerät auf das Rohr (Stan-
ge) setzen, so daß der Motorkörper (6) zwischen die Gabel des Ab-
stützbügels zu liegen kommt. Drehrichtungsring (7) entsprechend ein-
stellen (R für Rechtsgewinde bzw. Rücklauf des Linksgewindes, L für
Linksgewinde bzw. Rücklauf des Rechtsgewindes). Tippschalter (8) un-
ter gleichzeitigem Umfassen des Motorgriffes (9) drücken, Gewinde-
schneidkluppe am Griff (5) gegen das Material andrücken. Nach 1 bis
2 Gewindegängen schneidet der Schneidkopf automatisch weiter. Die
Normlänge für kegelige Rohrgewinde ist erreicht, wenn die Vorderkan-
te des Rohres mit der Oberkante der Gewindeschneidbacken (nicht
Oberkante des Deckels) bündig ist. Während des Gewindeschneidens
ist mehrmals mit REMS Spray zu schmieren. Ist das Gewinde fertig ge-
schnitten, so wird der Tippschalter (8) losgelassen. Steht das Gerät, so
wird der Drehrichtungsring (7) auf Rücklauf geschaltet und durch er-
neutes Betätigen des Tippschalters (8) wird der Schneidkopf (1) vom
Gewinde heruntergedreht.
Drehrichtungsring (7) nur bei Stillstand des Gerätes schalten!
3.4. Herstellen von Nippeln und Doppelnippeln
Für das Spannen kurzer Rohrstücke zur Herstellung von Nippeln und
Doppelnippeln werden REMS Nippelspanner verwendet. Diese gibt es
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in den Größen
/
–2. Zum Spannen des Rohrstückes (mit oder ohne
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vorhandenem Gewinde) mit dem REMS Nippelspanner wird durch Dre-
hen der Spindel mit einem Werkzeug (z.B. Schraubendreher) der Kopf
des Nippelspanners gespreizt. Dies darf nur bei aufgestecktem Rohr er-
folgen (Fig.5).
Es ist darauf zu achten, daß bei der Benutzung des REMS Nippel-
spanners keine kürzeren Nippel geschnitten werden, als es die Norm
erlaubt.
4. Instandhaltung
Vor Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten Netzstecker ziehen. Die-
se Arbeiten dürfen nur von Fachkräften oder unterwiesenen Personen
durchgeführt werden.
4.1. Wartung
Der REMS Amigo ist wartungsfrei. Das Getriebe läuft in einer Dauer-
fettfüllung und muß deshalb nicht geschmiert werden.
4.2. Inspektion/Instandsetzung
Der Motor des REMS Amigo hat Kohlebürsten. Diese verschleißen und
müssen deshalb von Zeit zu Zeit geprüft bzw. erneuert werden. Hierzu
die 4 Schrauben am Motorgriff (9) ca. 3 mm lösen, Motorgriff nach hin-
ten ziehen und die beiden Deckel am Motor abnehmen (Fig. 6). Siehe
auch 6. Verhalten bei Störungen.
5. Anschlußplan
siehe Fig 7.
6. Störungen
6.1. Störung: Schneidkluppe zieht nicht durch (Überlastschutz (10)
löst aus).
Ursache: · Keine original REMS eva Schneidköpfe.
· Abgenutze Kohlebürsten.
· Stumpfe Gewindeschneidbacken.
· Schlechter oder zu wenig Gewindeschneidstoff
(REMS-Öl verwenden).
6.2. Störung: Kein brauchbares Gewinde.
Ursache: · Schneidbacken sind stumpf.
· Schlechter oder zu wenig Gewindeschneidstoff
(REMS-Öl verwenden).
6.3. Störung: Rohr rutscht im Abstützbügel.
Ursache: · Knebel der Spannschraube zu wenig angezogen.
· Prismenspannbacken sehr stark verschmutzt oder
abgenützt.
6.4. Störung: Schneidkluppe läuft auf Abstützbügel.
Ursache: · Rohr zu kurz eingespannt.
· Gewinde zu lang geschnitten ohne nachzuspannen.
6.5. Störung: Schneidkluppe läuft nicht an.
Ursache: · Drehrichtungsring (7) nicht eingerastet.
· Überlastschutz (10) hat ausgelöst (REMS Amigo).
· Anschlußleitung defekt.
· Gerät defekt.
7. Hersteller-Garantie
Die Garantiezeit beträgt 12 Monate nach Übergabe des Neuproduktes
an den Erstverwender, höchstens jedoch 24 Monate nach Auslieferung
an den Händler. Der Zeitpunkt der Übergabe ist durch die Einsendung
der Original-Kaufunterlagen nachzuweisen, welche die Angaben des
Kaufdatums und der Produktbezeichnung enthalten müssen. Alle in-
nerhalb der Garantiezeit auftretenden Funktionsfehler, die nachweisbar
auf Fertigungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind, werden ko-
stenlos beseitigt. Durch die Mängelbeseitigung wird die Garantiezeit für
das Produkt weder verlängert noch erneuert. Schäden, die auf natürli-
che Abnutzung, unsachgemäße Behandlung oder Missbrauch, Miss-
achtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebsmittel, über-
mäßige Beanspruchung, zweckfremde Verwendung, eigene oder frem-
de Eingriffe oder andere Gründe, die REMS nicht zu vertreten hat,
zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen.
Garantieleistungen dürfen nur von einer autorisierten REMS Vertrags-
Kundendienstwerkstatt erbracht werden. Beanstandungen werden nur
anerkannt, wenn das Produkt ohne vorherige Eingriffe in unzerlegtem
Zustand einer autorisierten REMS Vertrags-Kundendienstwerkstatt ein-
gereicht wird. Ersetzte Produkte und Teile gehen in das Eigentum von
REMS über.
Die Kosten für die Hin- und Rückfracht trägt der Verwender.
Die gesetzlichen Rechte des Verwenders, insbesondere seine Mängel-
ansprüche gegenüber dem Händler, bleiben unberührt. Diese Herstel-
ler-Garantie gilt nur für Neuprodukte, welche in der Europäischen Union,
in Norwegen oder in der Schweiz gekauft werden.
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