36
Anhang
vorbereitet sein, und der Hersteller muß einen Umweltschutzplan vorweisen, der in je-
dem Land eingehalten werden muß, in dem die Firma tätig ist.
Die Energiesparanforderungen beinhalten die Forderung, daß der Computer und/oder
Monitor nach einer bestimmten Inaktivitätszeit seinen Energieverbrauch in einer oder
mehreren Stufen auf ein niedrigeres Niveau reduziert. Die zur Reaktivierung des Compu-
ters benötigte Zeit muß in einem für den Anwender zumutbaren Rahmen liegen.
Zugelassene Produkte müssen strenge Umwelt- und Arbeitsschutzbedingungen einhal-
ten, z.B. in Hinblick auf die Reduzierung elektrischer und magnetischer Felder, physische
und visuelle Ergonomie und guten Bedienkomfort.
Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung der von diesem Produkt erfüllten
Umweltschutzanforderungen. Die vollständige Aufstellung der Umweltschutzkriterien
können Sie anfordern bei:
TCO Development Unit
S - 11494 Stockholm
Schweden
Fax: +46-87829207
EMail (Internet): development@tco.se
http://www.tco-info.com/
Umweltschutzanforderungen
Bromhaltige Flammhemmer werden als Zusatzstoff in Platinen, Kabeln und Gehäusen
verwendet, um die Ausbreitung von Feuer zu verzögern. Bis zu 30% des Kunststoffs in ei-
nem Computergehäuse kann aus flammhemmenden Substanzen bestehen. Diese sind
mit einer anderen Gruppe von Umweltgiften, PCB, verwandt und stehen im Verdacht,
ähnliche Schädigungen auszulösen, einschließlich Fortpflanzungsschäden bei fischfres-
senden Vögeln und Säugetieren. Flammhemmer wurden in menschlichem Blut gefunden,
und Wissenschaftler befürchten, daß sie die Fötusentwicklung beeinträchtigen können.
Die TCO '95-Anforderungen für bioakkumulative Substanzen* fordern, daß Kunststofftei-
le, die mehr als 25 g wiegen, keine Flammhemmer mit organisch gebundenem Chlor oder
Brom enthalten dürfen.
Blei – wird in Bildröhren, Bildschirmen, Lötzinn und Kondensatoren verwendet. Blei
schädigt das Nervensystem und verursacht in höheren Dosen Bleivergiftung. Die
entsprechende TCO '95-Anforderung für bioakkumulative Substanzen* gestattet die
Verwendung von Blei, da noch kein geeigneter Ersatzstoff entwickelt wurde.
Cadmium – wird in wiederaufladbaren Batterien und in den farberzeugenden
Schichten einiger Computerbildschirme verwendet. Cadmium schädigt das Nerven-
system und ist in hohen Dosen giftig. Die entsprechende TCO '95-Anforderung für
bioakkumulative Substanzen* fordert, daß Batterien höchstens 25 ppm (parts per
million) Cadmium enthalten dürfen. Die farberzeugenden Schichten von Bildschir-
men dürfen überhaupt kein Cadmium enthalten.
ELSA ECOMO 19M98