Grundlegende Sicherheitshinweise
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VORSICHT
L
Strahlenschutzbehälter mit Näherungsschalter oder pneumatischen Antrieb sind für
explosionsgefährdete Bereiche nicht geeignet.
‣
Strahlenschutzbehälter mit Näherungsschalter oder pneumatischen Antrieb nicht in
explosionsgefährdeten Bereichen einsetzen.
2.8
Allgemeine Hinweise zum Strahlenschutz
Beim Umgang mit radioaktiven Strahlern ist jede unnötige Strahlenbelastung zu vermei-
den. Unvermeidbare Strahlenbelastung ist so gering wie möglich zu halten. Dazu dienen
drei wichtige Maßnahmen:
A
A
Abschirmung
B
Aufenthaltszeit
C
Abstand
2.8.1
Abschirmung
Sorgen Sie für möglichst gute Abschirmung zwischen dem Strahlern und sich selbst sowie
allen anderen Personen. Zur effektiven Abschirmung dienen Strahlenschutzbehälter (z.B.
FQG60, FQG61, FQG62, FQG63, FQG66) sowie alle Materialien mit hoher Dichte (Blei,
Eisen, Beton).
2.8.2
Aufenthaltszeit
Halten Sie sich so kurz wie möglich im strahlenexponierten Bereich auf.
2.8.3
Abstand
Halten Sie möglichst großen Abstand von der Strahlenquelle. Die Ortsdosisleistung der
Strahlung nimmt quadratisch mit dem Abstand zur Strahlenquelle ab.
2.9
Gesetzliche Strahlenschutzregeln
Der Umgang mit radioaktiven Strahlern ist gesetzlich geregelt. Maßgeblich sind jeweils die
Strahlenschutzvorschriften desjenigen Landes, in dem die Anlage betrieben wird. In der
Bundesrepublik Deutschland gilt die jeweils aktuelle Fassung des Strahlenschutzgesetzes
und der Strahlenschutzverordnung. Für das radiometrische Messverfahren sind daraus vor
allem folgende Punkte wichtig:
2.9.1
Umgangsgenehmigung
Für den Betreiber der Anlage unter Verwendung von Gammastrahlen ist eine Umgebungs-
genehmigung vorgeschrieben. Diese Genehmigung wird von der jeweiligen Landesregie-
rung bzw. bei der jeweils zuständigen Behörde (Landesämter für Umweltschutz,
Strahlenschutzbehälter FQG66
B
C
Endress+Hauser
A0016373