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Verwendung der Betriebsanleitung
Die Betriebsanleitung ist ein integraler Bestandteil der Einscheibenma-
schinen und ist gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Lieferum-
fangs gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Sie ist an einem für
das Bedienungs- und Wartungspersonal leicht zugänglichen Ort aufzu-
bewahren und muss stets für dieses verfügbar sein!
Inhaltliche Änderungen behalten wir uns vor. Die Weber Cleaning Parts
GmbH haftet nicht für etwaige Fehler in dieser Dokumentation. Eine
Haftung für mittelbare Schäden, die im Zusammenhang mit der Liefe-
rung oder dem Gebrauch dieser Dokumentation entstehen, ist ausge-
schlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die Weitergabe sowie die Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung
und Mitteilung ihres Inhalts sind nicht gestattet, soweit nicht ausdrück-
lich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz.
Um den Anforderungen der Maschinenrichtlinie gerecht zu werden,
müssen nachfolgende Kriterien beachtet werden:
• die Betriebsanleitung ist vor der ersten Verwendung von jeder an und
mit der Einscheibenmaschine arbeitenden Person zu lesen,
• sollte die Betriebsanleitung abhandenkommen, ist der Betreiber ver-
pflichtet, ein neues Exemplar zu organisieren und zur Verfügung zu stel-
len,
• die Betriebsanleitung sowie alle ergänzenden Dokumente sind bei ei-
nem Verkauf der Einscheibenmaschinen vollständig zu übergeben.
Zusätzlich zu der vorliegenden Betriebsanleitung müssen für einen si-
cheren und bestimmungsgemäßen Betrieb beachtet werden:
• geltende verbindliche Regelungen zur Unfallverhütung (Unfallverhü-
tungsvorschriften der Berufsgenossenschaften),
• geltende verbindliche Regelungen am Nutzungsort (Arbeits- und Be-
triebsanweisungen),
• die anerkannten fachtechnischen Regeln für sicherheits- und fachge-
rechtes Arbeiten,
• bestehende Vorschriften zum Umweltschutz und sonstige zutreffende
Vorschriften.
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