Achtung
Originalteile von Hypertherm sind die werksseitig empfohlenen
Ersatzteile für Ihre Hypertherm-Anlage. Schäden oder Verletzungen,
die dadurch entstehen, dass keine Hypertherm-Originalteile verwendet
wurden, fallen eventuell nicht unter die Hypertherm-Gewährleistung
und stellen einen Missbrauch des Hypertherm-Produktes dar.
Sie sind für den sicheren Betrieb des Produktes allein verantwortlich.
Hypertherm kann und wird keine Garantie oder Gewährleistung für
den sicheren Betrieb des Produktes in Ihrer Umgebung übernehmen.
Allgemeines
Hypertherm Inc. garantiert, dass seine Produkte für die jeweils
hierin angegebenen Gewährleistungsfristen frei von Material- und
Verarbeitungsfehlern sind, vorausgesetzt die Meldung eines Defekts
an Hypertherm ergeht (i) bei der Plasma-Stromquelle innerhalb von
zwei (2) Jahren ab Lieferdatum, außer bei Stromquellen der Marke
Powermax, für die eine Frist von drei (3) Jahren ab Lieferdatum gilt,
und (ii) bei Brenner und Schlauchpaket innerhalb von einem (1) Jahr
ab Lieferdatum, außer beim kurzen HPRXD-Brenner mit integriertem
Schlauchpaket, für den eine Frist von sechs (6) Monaten ab Lieferdatum
gilt, bei Brennerhöhenverstellungen innerhalb von einem (1) Jahr ab
Lieferdatum und bei Produkten von Hypertherm Automation innerhalb
von einem (1) Jahr ab Lieferdatum, mit Ausnahme der EDGE Pro CNC,
EDGE Pro Ti CNC, MicroEDGE Pro CNC und ArcGlide THC, für die
eine Frist von zwei (2) Jahren ab Lieferdatum gilt, und (iii) bei HyIntensity
Faserlaser-Komponenten innerhalb von zwei (2) Jahren ab Lieferdatum,
ausgenommen die Laserköpfe und Strahlversorgungskabel, für die eine
Frist von einem (1) Jahr ab Lieferdatum gilt.
Diese Gewährleistung gilt nicht für Stromquellen der Marke
Powermax, die mit Phasenumformern betrieben wurden. Außerdem
garantiert Hypertherm nicht für Anlagen, die durch schlechte
Eingangsstromqualität beschädigt wurden, sei es von Phasenumformern
oder vom Netzstrom. Diese Gewährleistung gilt nicht für Produkte, die
falsch installiert, modifiziert oder auf sonstige Weise beschädigt wurden.
Hypertherm bietet Reparatur, Ersatz oder Nachbesserung als einzige
und ausschließliche Abhilfe, und zwar nur, wenn die hierin beschriebene
Gewährleistung ordnungsgemäß geltend gemacht wird und anwendbar
ist. Hypertherm wird ein von dieser Gewährleistung abgedecktes
defektes Produkt, das nach vorheriger Genehmigung durch Hypertherm
(die nicht unbegründet verweigert werden darf) ordnungsgemäß
verpackt und mit vom Kunden vorausgezahltem Porto, Versicherung
und allen sonstigen Kosten an die Hypertherm-Geschäftsadresse
in Hanover, New Hampshire, oder an eine zugelassene Hypertherm-
Reparaturwerkstatt zurückgesandt wird, nach alleinigem Ermessen
kostenlos reparieren, ersetzen oder nachbessern. Hypertherm haftet
nicht für Reparatur, Ersatz oder Nachbesserung von durch diese
Gewährleistung abgedeckten Produkten, die nicht gemäß diesem
Absatz und mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Hypertherm
vorgenommen wurden.
Sicherheit und Übereinstimmung
Die obenstehende Gewährleistung ist exklusiv und tritt an die Stelle aller
anderen ausdrücklichen, angedeuteten, gesetzlichen oder sonstigen
Gewährleistungen bezüglich der Produkte oder der erzielten Ergebnisse
und aller angedeuteten Gewährleistungen oder Bedingungen bezüglich
Qualität, Gebrauchstauglichkeit oder Eignung für einen bestimmten
Zweck oder gegen Rechtsverletzung. Das Vorhergehende stellt das
einzige und ausschließliche Rechtsmittel für jede Verletzung der
Gewährleistung durch Hypertherm dar.
Vertriebspartner bzw. Originalgerätehersteller können andere oder
zusätzliche Gewährleistungen anbieten, dürfen Ihnen gegenüber jedoch
keine zusätzlichen Gewährleistungen oder Versprechungen machen,
die für Hypertherm verbindlich sind.
Patentschutz
Außer im Fall von Produkten, die nicht von Hypertherm hergestellt
wurden oder von einer anderen Person ohne strenge Einhaltung
der Vorgaben von Hypertherm hergestellt wurden, und im Fall von
Entwürfen, Verfahren, Formeln oder Kombinationen, die nicht (auch nicht
angeblich) von Hypertherm entwickelt wurden, hat Hypertherm das
Recht, auf eigene Kosten Prozesse oder Verfahren zu führen oder
beizulegen, die gegen Sie mit der Begründung eingeleitet werden,
dass die Verwendung eines Hypertherm-Produktes allein und nicht in
Verbindung mit einem anderen nicht von Hypertherm bereitgestelltem
Produkt ein Patent einer dritten Partei verletzt. Benachrichtigen Sie
Hypertherm unverzüglich, sobald Sie erfahren, dass eine Klage gegen
Sie angestrengt oder angedroht wird, die sich auf eine angebliche
Patentverletzung bezieht (jedenfalls nicht später als vierzehn (14)
Tage, nachdem Sie von einer Klage oder deren Androhung erfahren
haben). Voraussetzung für die Verpflichtung von Hypertherm, die
Verteidigung zu übernehmen, ist die alleinige Kontrolle von Hypertherm
über die Verteidigung des Klageverfahrens und die Kooperation und
Unterstützung des Beklagten.
Haftungsbeschränkung
Hypertherm haftet natürlichen oder juristischen Personen
gegenüber auf keinen Fall für nebensächliche Schäden,
direkte Folgeschäden, indirekte Schäden, Bußzahlungen oder
verschärften Schadensersatz (unter anderem entgangenen
Gewinn), wobei es keine Rolle spielt, ob die Haftpflicht
auf einem Vertragsbruch, einem Delikt, Erfolgshaftung,
Garantieverletzung, Versagen bzgl. des eigentlichen Zweckes
oder anderem basiert, selbst wenn auf die Möglichkeit solcher
Schäden hingewiesen wurde.
Nationale und örtliche Vorschriften
Nationale und örtliche Vorschriften für Rohrleitungs- und
Elektroinstallationen haben Vorrang vor den in diesem Handbuch
enthaltenen Anweisungen. Hypertherm haftet auf keinen Fall für
Personen- oder Sachschäden, die durch Missachtung von Vorschriften
oder unsachgemäße Arbeitspraktiken entstehen.
GEWÄHRLEISTUNG
SC-3