WALTHER
Spritz- und Lackiersysteme GmbH
3. Allgemeine Sicherheitshinweise
Die Montage des Absaugsystems hat gemäß der Montageanleitung in dieser
Bedienungsanleitung zu erfolgen. Bei fehlerhafter Montage und/oder Änderungen,
die kundenseitig ohne Absprache mit WALTHER Pilot durchgeführt werden,
übernehmen wir keine Haftung für die Betriebssicherheit der Anlage.
Die einschlägigen nationalen Unfallverhütungsvorschriften sowie die sonstigen
anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln sind
einzuhalten.
Benutzen Sie die Spritzwand nur in gut belüfteten Räumen. Bei der Farbnebel-
absaugung fallen erhebliche Abluftmengen an. Um Unterdruck und Zuger-
scheinungen zu vermeiden, müssen entsprechende Luftmengen zugeführt werden.
Die Abluft ist über eine geeignete Rohrleitung nach außen zu führen.
Die Bedingungen am Aufstellungsort der Anlage sind hinsichtlich der Einhaltung des
Explosionsschutzes zu beachten.
Im Arbeitsbereich ist Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten. Beim Verspritzen
leichtentzündlicher Materialien (z. B. Lacke, Kleber, Reinigungsmittel) besteht
erhöhte Gesundheits-, Explosions- und Brandgefahr.
Halten Sie beim Verspritzen von Material keine Hände oder andere Körperteile vor
die unter Druck stehende Düse des Spritzgerätes – Verletzungsgefahr!
Beachten Sie die Verarbeitungs- und Sicherheitshinweise der Herstellen von Spritz-
material und Reinigungsmittel. Insbesondere aggressive und ätzende Materialien
können gesundheitliche Schäden verursachen.
Die partikelführende Abluft wird durch die Absauganlage vom Beitriebspersonal fern-
gehalten. Tragen Sie dennoch vorschriftsgemäßigen Atemschutz und vorschrifts-
gemäße Arbeitskleidung. Umherschwebende Partikel gefährden Ihre Gesundheit.
Stark verschmutzte MF-Filtermatten müssen durch neue ersetzt werden. Die Matten
müssen regelmäßig auf Verschmutzung geprüft werden (im Abstand von höchstens
14 Tagen). Bei beeinträchtigter Filter- und Absaugwirkung besteht erhöhte
Gesundheitsgefahr durch umherschwebende Farbpartikel.
Das wechselseitige Verarbeiten von Beschichtungsstoffen, die bei der Trocknung
Wärme entwickeln und von solchen Beschichtungsstoffen, deren Ablagerungen leicht
entzündlich sind, in derselben Anlage ist nur dann zulässig, wenn vor jedem Wechsel
die gesamte Anlage gründlich gereinigt wird. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an den
Lieferer oder Hersteller der Beschichtungsstoffe.
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