ACHTUNG
Bei Arbeiten an der Fahrzeugbatterie und an der elektrischen Anlage kön-
nen Verletzungen, Vergiftungen, Verätzungen, Explosions- oder Brandge-
fahren entstehen. Es müssen die allgemein gültigen Sicherheitsregeln so-
wie die folgenden Warnhinweise unbedingt beachtet werden.
Die Fahrzeugbatterie von Personen, die nicht völlig selbstständig sind,
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besonders von Kindern, fernhalten.
Die Fahrzeugbatterie nicht kippen, denn es kann Batteriesäure aus den
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Batterie-Entgasungsöffnungen herauslaufen.
Augen durch Schutzbrille oder Schutzschild schützen - es besteht Erblin-
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dungsgefahr!
Beim Umgang mit der Fahrzeugbatterie sind Schutzhandschuhe, Augen-
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und Hautschutz zu tragen.
Die Batteriesäure ist stark ätzend, sie ist daher äußerst sorgfältig zu be-
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handeln.
Ätzende Dämpfe in der Luft reizen die Atemwege und führen zu Binde-
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haut- und Atemwegentzündungen.
Die Batteriesäure ätzt Zahnschmelz und nach Hautkontakt entstehen tie-
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fe und lange heilende Wunden.
Bei Augenkontakt mit Batteriesäure sofort das betreffende Auge einige
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Minuten lang mit klarem Wasser spülen - schnellstmöglich einen Arzt auf-
suchen!
Säurespritzer auf der Haut oder Kleidung mit Seifenlauge möglichst bald
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neutralisieren und danach mit viel Wasser nachspülen.
Bei Verschlucken der Batteriesäure - schnellstmöglich einen Arzt aufsu-
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chen!
ACHTUNG
Auf den Umgang mit offenem Feuer und Licht ist zu verzichten.
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Auf das Rauchen und funkenauslösende Tätigkeiten ist zu verzichten.
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Niemals eine beschädigte Fahrzeugbatterie verwenden - es besteht Ex-
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plosionsgefahr!
Niemals eine gefrorene oder aufgetaute Fahrzeugbatterie aufladen - es
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besteht Explosions- und Verätzungsgefahr!
Eine gefrorene Fahrzeugbatterie austauschen.
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Die Starthilfe niemals bei Fahrzeugbatterien mit zu niedrigem Säurestand
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verwenden - es besteht Explosions- und Verätzungsgefahr.
116
Betriebshinweise
VORSICHT
Bei unsachgemäßer Handhabung der Fahrzeugbatterie besteht Beschädi-
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gungsgefahr.
Darauf achten, dass die Batteriesäure nicht mit der Karosserie in Berührung
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kommt - es besteht die Gefahr von Lackschäden.
Wird das Fahrzeug für länger als 3-4 Wochen nicht benutzt, kann die Fahr-
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zeugbatterie entladen sein. Die Batterieentladung kann verhindert werden, in-
dem der Minuspol der Batterie abgeklemmt oder die Batterie durchgehend
mit sehr geringem Ladestrom aufgeladen wird.
Um die Fahrzeugbatterie vor UV-Strahlen zu schützen, Batterie nicht dem di-
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rekten Tageslicht aussetzen.
Wird das Fahrzeug oft im Kurzstreckenverkehr verwendet, lädt sich die Fahr-
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zeugbatterie nicht ausreichend auf und kann entladen werden.
Umwelthinweis
Eine ausgesonderte Fahrzeugbatterie ist ein umweltschädlicher Sonderabfall.
Deshalb muss diese im Einklang mit den nationalen gesetzlichen Bestimmun-
gen entsorgt werden.
Hinweis
Wir empfehlen, sämtliche Arbeiten an der Fahrzeugbatterie von einem Fach-
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betrieb durchführen zu lassen.
Fahrzeugbatterien, die älter als 5 Jahre sind, sollte man ersetzen lassen.
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Säurestand prüfen
Lesen und beachten Sie zuerst
Bei Fahrzeugen, die mit einer Fahrzeugbatterie mit einer Farbanzeige
» Abb. 104
ausgestattet sind, kann anhand der Verfärbung dieser Anzeige der
Säurestand festgestellt werden.
Abb. 104
Fahrzeugbatterie: Säurestands-
anzeige
und
auf Seite 116.