FEHLERMELDUNG
Eventuelle Betriebsstörungen der
Parksensoren werden beim Einlegen
des Rückwärtsganges durch das
Aufleuchten des Symbols
Instrumententafel und der Meldung auf
dem Multifunktionsdisplay, wo
vorgesehen (siehe Abschnitt
„Kontrollleuchten und Anzeigen" im
Kapitel „Kenntnis der
Instrumententafel") angezeigt.
BETRIEB MIT ANHÄNGER
Der Sensorbetrieb wird beim
Einstecken des Steckers am
Anhängerkabel in die elektrische
Verbindung der Anhängerkupplung des
Fahrzeugs automatisch deaktiviert.
Die Sensoren werden beim
Herausziehen des elektrischen
Anschlusses des Anhängers
automatisch wieder aktiviert.
ALLGEMEINE HINWEISE
Beim Einparken muss man immer auf
Hindernisse achten, die sich ober- oder
unterhalb der Sensoren befinden.
Gegenstände in nächster Nähe zum
Heck des Fahrzeugs können unter
Umständen vom System nicht erkannt
werden und daher das Fahrzeug
beschädigen oder selbst beschädigt
werden.
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Nachstehend einige Bedingungen,
welche die Leistungen des
Parkhilfesystems beeinträchtigen
können:
Eine geringere Empfindlichkeit der
auf der
Sensoren und eine Reduzierung der
Leistung der Einparkhilfe können auf
folgenden Verunreinigungen der
Sensoroberflächen beruhen: Eis,
Schnee, Schlamm, Überlackierungen
usw.
Der Sensor ermittelt einen nicht
existierenden Gegenstand
(„Echostörung"), was durch Störungen
mechanischen Ursprungs wie z.B.
Waschen des Fahrzeugs, Regen
(extremer Wind), Hagel auftreten kann;
Die von den Sensoren gesendeten
Meldungen können auch verändert
werden, wenn sich Systeme in der
Nähe befinden, die Signale im
Ultraschallbereich erzeugen (z. B.
Druckluftbremsen von Lastwagen oder
Presslufthämmer).
Die Leistungen des Parksystems
können auch von der Position der
Sensoren beeinträchtigt werden, wenn
zum Beispiel die Lage verändert wird
(z.B. wegen Abnutzung der
Stoßdämpfer, Aufhängungen), oder
nach dem Reifenwechsel, durch zu
starke Beladung des Fahrzeugs, durch
spezielle Radlagen, welche das
Fahrzeug senken.
Der Zughaken ohne Anhänger
könnte den korrekten Betrieb der
Parksensoren verhindern.
Aufkleber auf den Sensoren. Das
Befestigen von Aufklebern an den
Sensoren ist absolut zu vermeiden.
ZUR BEACHTUNG
120) Die Verantwortlichkeit für das Parken
und andere potenziell gefährliche Manöver
liegt in jedem Fall und immer beim Fahrer.
Bei diesen Manövern immer sicherstellen,
dass sich weder Personen (insbesondere
Kinder) noch Tiere im Fahrbereich
aufhalten. Die Parksensoren dienen dem
Fahrer als Hilfe, der deshalb jedoch nicht
die Aufmerksamkeit bei möglicherweise
gefährlichen Manövern vermindern darf,
auch wenn diese mit niedriger
Geschwindigkeit erfolgen.