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Inbetriebnahme
Welche Räder dürfen am Anhänger montiert
werden?
Es gilt: Für Räder, die nicht in den Fahrzeugdoku-
menten aufgelistet sind, bedarf es bei Montage
einer nachträglichen Prüfung sowie einen Nachtrag
in den Fahrzeugdokumenten. Räder, welche in den
folgenden Dokumenten aufgelistet sind, dürfen ohne
nachträgliche Prüfung montiert werden:
• Zulassungsbescheinigung Teil I und II
• EG-Übereinstimmungsbescheinigung
4.7.3
Lichttechnische Einrichtung
4.7.3.1 Beispielhafter Aufbau einer Kombileuchte
Rückfahrscheinwerfer
01
Fahrtrichtungsanzeiger
02
Bremsleuchte/Rückleuchte
03
Nebelschlussleuchte
04
Dreieckiger Rückstrahler
05
Kennzeichenbeleuchtung
06
01
03
05
32
04
02
06
Betriebsanleitung Teil 1 - Allgemein für STEMA Anhänger
4.7.4
Elektrische Verbindung
HINWEIS
Steckerbelegung und weitere Informationen
siehe Kapitel „Instandhaltung".
Stecker 7-polig
Stecker 13-polig
Version 02/21