(FORTSETZUNG)
7) TAGFAHRLICHT (D.R.L.)
• Das Tagfahrlicht ist eine Alternative zu den Abblendlichtern
während der Fahrt am Tag, wo dies Pflicht ist, und sind erlaubt,
wo dies nicht vorgeschrieben ist.
• Das Tagfahrlicht ersetzt nicht das Abblendlicht während der
Fahrt in einem Tunnel oder während der Nacht.
• Die Benutzung des Tagfahrlichts unterliegt der
Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes, in dem Sie sich
befinden.
8) KRAFTSTOFFSPERRSYSTEM
Falls Sie nach einem Unfall Benzingeruch oder Leckstellen an der
Anlage zur Kraftstoffversorgung feststellen, darf das System nicht
wieder eingeschaltet werden, um eine Brandgefahr zu vermeiden.
9) INNENAUSSTATTUNG
• Der Zigarettenanzünder wird sehr heiß. Immer vorsichtig damit
umgehen und verhindern, dass Kinder damit Umgang haben:
Brand- und/oder Verbrennungsgefahr. Immer sicherstellen, dass
der Zigarettenanzünder nach Gebrauch abschaltet.
• An der Stromsteckbuchse (Zigarettenanzünder) können
Zubehörteile mit einer Leistung von max. 180 W (max.
Stromaufnahme 15 A) angeschlossen werden.
• Nicht mit offenem Handschuhfach fahren: Bei einem Unfall
könnten die Insassen verletzt werden.
• Auf beiden Seiten der Sonnenblende auf der Beifahrerseite ist
ein Warnschild angebracht, das darauf hinweist, dass der
Airbag deaktiviert werden muss, wenn ein Kindersitz entgegen
der Fahrtrichtung installiert wird. Die Vorschriften an der
Sonnenblende immer beachten.
10) SCHIEBEDACH – ELEKTRISCHES VERDECK
ELEKTRISCHE FENSTERHEBER
Ziehen Sie beim Aussteigen aus dem Fahrzeug immer den
Schlüssel vom Zündschloss, um zu vermeiden, dass eine
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FÜR DIE PERSONENSICHERHEIT
unbeabsichtigte Betätigung dieser Vorrichtungen eine Gefahr für
die Fahrzeuginsassen darstellt: Der unsachgemäße Gebrauch
kann gefährlich sein. Vor und während der Betätigung prüfen,
dass die Passagiere keiner Verletzungsgefahr ausgesetzt sind,
die sowohl direkt durch die sich bewegenden Scheiben als auch
durch mitgenommene persönliche Gegenstände oder an die
Vorrichtungen stoßende Gegenstände hervorgerufen werden.
11) VERDECK
• Die Hände nicht während der Öffnungs-/Schließvorgänge oder
bei geschlossenem Verdeck mit nicht vollendetem Zyklus in die
Nähe der Verdeckgestänge bringen, dies könnte Beschädigungen
oder Verletzungen verursachen.
• Kinder vom Drehbereich des Verdecks bei der Bewegung fern
halten.
12) TÜREN
Prüfen Sie bitte vor dem Öffnen einer Tür, ob der Vorgang unter
sicheren Bedingungen ausgeführt werden kann. Türen dürfen nur
bei stehendem Fahrzeug geöffnet werden.
13) KOFFERRAUM
• Überschreiten Sie bei der Beladung des Kofferraumes niemals
die zulässigen Lasten; siehe Kapitel „Technische Daten". Immer
darauf achten, dass die im Laderaum enthaltenen Gegenstände
gut verstaut sind, um zu vermeiden, dass sie durch eine
plötzliche Bremsung nach vorne geschleudert werden und
Fahrzeuginsassen verletzen.
• Niemals mit offenem Kofferraum fahren: Die Abgase könnten in
den Innenraum eindringen.
• Beim Fahren in Gebieten, in denen das Nachtanken schwer ist
und Benzin in einem Reservekanister mitgeführt werden soll,
muss dies unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
erfolgen und es darf nur ein zugelassener und entsprechend
befestigter Kanister verwendet werden. Obwohl so die
Brandgefahr bei einem Unfall steigt.
(FORTSETZUNG FOLGT)