Neuseeländische Modembestimmungen
Die Erteilung einer Erlaubnis zur Nutzung des Telefonnetzes durch ein Terminal bedeutet lediglich, dass das
Gerät nach Meinung der Telefongesellschaft die Mindestanforderungen für den Anschluss an das Telefonnetz
erfüllt. Es bedeutet nicht, dass die Telefongesellschaft die Verwendung des Produkts befürwortet oder eine
Gewährleistung irgendeiner Art übernimmt. Vor allem stellt dies keinerlei Zusicherung dar, dass ein Gerät in
jeder Hinsicht mit einem anderen Telekommunikationsgerät eines anderen Herstellers oder einem anderen
Modell korrekt funktioniert oder dass ein Produkt für alle Netzdienste der Telekommunikationsgesellschaft
geeignet ist.
Dieses Gerät ist nicht unter allen Betriebsbedingungen in der Lage, die höheren Geschwindigkeiten, auf die es
ausgelegt ist, richtig umzusetzen. Die Telekommunikationsgesellschaft übernimmt keine Haftung für Fälle, in
denen aufgrund dieser Umstände Probleme auftreten.
Wenn dieses Gerät Impulswahl verwendet, beachten Sie bitte, dass es nicht garantiert ist, dass die
Telefonleitungen immer Impulswahl unterstützen.
Der Einsatz der Pulswahl kann – wenn dieses Gerät zusammen mit anderen Geräten an dieselbe Leitung
angeschlossen ist – zu Klingelgeräuschen oder Störrauschen sowie zu falschen Antwortbedingungen führen.
Sollten solche Probleme auftreten, sollte der Benutzer den Störungsdienst der
Telekommunikationsgesellschaft nicht in Anspruch nehmen.
Einige Parameter, die zur Erfüllung der Forderungen für die Nutzung der Telekommunikationseinrichtungen
der Telekommunikationsgesellschaft Voraussetzung sind, hängen von dem Gerät (PC) ab, das mit diesem
Gerät verbunden ist. Die jeweiligen Geräte müssen so eingerichtet werden, dass die folgenden Bestimmungen
der Telekommunikationsgesellschaft erfüllt werden:
a.
Innerhalb von 30 Minuten darf nicht mehr als 10-mal versucht werden, dieselbe Telefonnummer
anzurufen. Dies gilt für jede einzelne manuelle Anrufeinleitung.
b.
Das Gerät muss mindestens 30 Sekunden lang zwischen dem Ende des letzten Versuchs und dem Beginn
des nächsten Versuchs aufgelegt sein.
c.
Das Gerät muss mindestens 5 Sekunden lang zwischen dem Ende des letzten Versuchs und dem Beginn
des nächsten Versuchs aufgelegt sein, wenn automatische Telefonanrufe mit verschiedenen Nummern
durchgeführt werden.
d.
Der PC muss so eingestellt sein, dass Anrufe innerhalb von 3 bis 30 Sekunden nach Eingang des
Klingeltons angenommen werden (So eingestellt zwischen 2 und 10 Sekunden).
Sprachunterstützung
Alle Personen, die dieses Gerät zur Aufzeichnung von Telefongesprächen verwenden, müssen die geltenden
Bestimmungen des neuseeländischen Rechts beachten. Das bedeutet, dass mindestens einem
Gesprächspartner bekannt sein muss, dass das Gespräch aufgezeichnet wird. Außerdem sind die in Privacy
Act 1993 aufgeführten Grundsätze zur Art der erfassten personengebundenen Daten, zum Zweck der
Aufzeichnung, zur Art der Verwendung und zur Offenlegung gegenüber Dritten zu beachten.
Das Gerät darf nicht so konfiguriert werden, dass automatisch Anrufe an die Notrufnummer „111" (Telecom
Emergency Service) getätigt werden.
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Kapitel 1 Zulassungshinweise für Notebooks und Tablets