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8 V E R PA C K U N G , T R A N S P O R T & L A G E R U N G

8.2 Auspacken

Nach Anlieferung muss geprüft werden,
8.2-1: Tiltwatch
ob der Lieferumfang mit den Angaben auf
dem Lieferschein übereinstimmt.
Die Packstücke sorgfältig auf Transportschäden
überprüfen. Zwei TiltWatch-Anzeigen (siehe Abb.
8.3-1) befinden sich an beiden Seiten des Pack-
stücks in einer gut sichtbaren Position. Beide An-
zeigen müssen intakt sein und dürfen nicht rot
sein. Wenn das Packstück umgekippt ist,
wird die Markierung in den weißen Pfeilen rot
(siehe Abb. 8.3-1 unten).
Bei Transportschäden oder Verdacht auf Schäden
(TiltWatch ist rot) müssen umgehend informiert
werden:
• der Frachtführer und
• der Hersteller
8.2-1
SICHTBARE TRANSPORTSCHÄDEN MÜSSEN
UMGEHEND NACH ANLIEFERUNG BEIM
FRACHTFÜHRER ANGEZEIGT WERDEN.
ANDERE REKLAMATIONEN AUFGRUND
VON TRANSPORTSCHÄDEN MÜSSEN
SOFORT ANGEZEIGT WERDEN UND DER
FRACHTFÜHRER MUSS INNERHALB VON
HINWEIS
7 TAGEN NACH ERHALT DER WARE
INFORMIERT WERDEN. DAS
VERPACKUNGSMATERIAL MUSS FÜR
EINE SPÄTERE KONTROLLE AUFBEWAHRT
WERDEN.
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