GARANTIE
Die Garantie unserer Kühlapparate dauert 12 Monate ab dem Lieferdatum der Maschine, so wie es auf dem
Lieferschein steht, welcher von dem Käufer oder von einer von ihm beauftragten und berechtigten Person
unterschrieben wurde.
Während des Garantiezeitraumes und bei Herstellungsfehlern, welche dem Käufer nicht zu verantworten sind,
wird der Hersteller, nach seiner Wahl, für folgendes sorgen:
(a)
– die Ersetzung der nicht reparierbaren Teile
(b)
– die Reparatur der Teile, welche wieder Instand gesetzt werden können
Der Käufer nimmt das Vorliegende zur Kenntnis und verpflichtet sich die Entscheidungen des Herstellers zu
akzeptieren und auf jede weitere Anforderung zu verzichten, auch bezüglich eventueller direkter oder indirekter
Schäden sowie einen Anspruch auf Schadenersatz wegen Stillstand der Maschine, Betriebsausfall und weitere
Schäden aller Sorte.
Bei Schäden, wo die Rückgabe des Kühlapparats zur Reparatur erforderlich ist, ist der Kühlapparat in seiner
Originalverpackung zu liefern. Die Kosten der Lieferung übernimmt der Versender. Es wird innerhalb einer
vertretbaren Zeit repariert und anschließend wird es dem Käufer mit Lieferkosten zulasten des Hersteller
zurückgeliefert.
Werden Schäden durch Lieferung des zu reparierenden Kühlapparats auf dem Weg zum Hersteller verursacht,
welche aus einer nicht angemessenen Verpackung resultieren, gehen diese zulasten des Käufers.
Die Garantiedeckung von Schäden ist ausgeschlossen, welche von nachlässigem oder unterlässigem Verhalten
des Käufers nachweisbar verursacht wurden. Insbesondere kann keine Garantie bei folgenden Eingriffe
eingefordert werden:
(a)
– ausgelassener Wartung oder fehlender Reinigung seitens des Käufers
(b)
– Nichtbeachtung der Gebrauchs- und Wartungsanweisung
(c)
– unangebrachter Nutzung und Fahrlässigkeit
(d)
– Verwendung von nicht originalen Ersatzteilen
(e)
– Aufbrechen
(f)
– normaler Abnutzung
Der Hersteller verpflichtet sich für die Ersetzung von defekten Teilen, auch wenn diese nicht von ihm erstellt
wurden. Die Ersetzung begrenzt sich auf die Lieferung des Einzelteils, die Lieferkosten sind zulasten des
Kunden.
Jeder Eingriff, Reparatur oder Veränderung, welche der Kunde ohne vorherige Genehmigung des Herstellers
durchführt oder durchführen lässt, bringt den Verfall der Garantie mit sich.
VOM HERSTELLER ABGEGEBENE KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Die Kühlapparate für Behälter EURO-GASTRONORM wurden gemäß dem internationalen Standard EN
60335-2-24, EN 50081-1, EN 50082-1 entworfen und angefertigt und entsprechen folgenden Richtlinien:
- 2006/42/CE des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006, über Maschinen und zur
Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung).
- 2004/108/CE des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004, zur Angleichung der
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit.
- 2006/95/CE des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006, zur Angleichung der
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb
bestimmter Spannungsgrenzen (Niederspannungsrichtlinie).
BEHANDLUNG DER ABFÄLLE VON ELEKTRISCHEN UND ELEKTRONISCHEN GERÄTEN
Am Ende ihres Lebenszyklus sind die Kühlapparate gemäß der geltenden Normen bezüglich der getrennten
Entsorgung zu entsorgen und dürfen nicht wie einfache Siedlungsabfälle behandelt werden.
Der Kühlapparat muss bei dafür vorgesehenden Sammelstelle entsorgt werden oder dem Einzelhändler
zurückgegeben werden, falls man ihn mit einem äquivalenten Produkt ersetzen will. Nach dem, was gesetzlich
Fragen Sie die zuständige Behörde vor Ort nach den zur Abfallentsorgung bestimmten Zonen.
Wer das Produkt nicht nach dem, was in diesem Absatz angegeben wurde, entsorgt, der haftet selbst nach den
für ihn geltenden Gesetzen.
vorgeschrieben ist, wird der Hersteller die Entsorgungskosten übernehmen.
Der Kühlapparat besteht aus nicht biologisch abbaubaren Teilen und Stoffen, welche
die Umwelt verschmutzen können, wenn diese nicht angemessen entsorgt werden. Ein
Teil dieser Stoffe kann recycliert werden, so dass die Umweltverschmutzung
vermieden wird.Es ist Ihre und unsere Pflicht zum Schutz der Umwelt beizutragen.
Das Symbol des „gestrichenen Müllcontainers" weist drauf hin, dass das Produkt den
neuen
Umweltschutzrichtlinien
2003/108/CE, 2002/95/CE) entspricht und dass es am Ende seines Lebenszyklus
angemessen entsorgt werden muss.
erforderten
Voraussetzungen
9
(2002/96/CE,