4 MANIPULATION MIT DER MASCHINE MITTELS
HEBENVORRICHTUNG
Die für die Handhabung mit der Maschine bestimmten Hebeeinrichtungen und
•
Anschlagmittel müssen minimal eine mit dem Gewicht der zu transportierenden Anlage
identische Tragfähigkeit haben.
Die Befestigung der Maschine für die Handhabung darf nur an dazu bestimmten und durch
•
selbstklebende Etiketten gekennzeichneten Stellen, die eine "Kette" darstellen, erfolgen
.
Nach der Befestigung (Anheben) an den dazu bestimmten Stellen, ist es verboten, sich im
•
Raum des möglichen Schwenkbereichs der angeschlagenen Maschine zu bewegen.
MANIPULATION MIT DER MASCHINE MITTELS HEBENVORRICHTUNG
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