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6.3 Befolgung
Befolgung zu den folgenden Standards wird durch die entsprechende Markierung auf dem Produkt
angezeigt.
Markierung Standard
Dieses Produkt entspricht der EMC-Richtlinie 2004/108/EG, der Niederspannungsrichtlinie
2006/95/EG und der Richtlinie 2009/23/EG für nicht selbsttätige Waagen. Die vollständige
Konformitätserklärung ist bei der Ohaus Corporation erhältlich.
AS/NZS4251.1; AS/NZS4252.1
Hinweis zu Emissionen in der EU
Dieses Gerät entspricht EN55011/CISPR 11 Klasse A Gruppe 1.
Wichtiger Vermerk für geeichte Waagen in EU-Ländern
Der erste Schritt der Eichung wurde im Herstellerwerk durchgeführt. Er umfasst alle Prüfungen
gemäss EN45501-8.2.2.
Sofern gemäss den nationalen Vorschriften in den einzelnen Staaten die Gültigkeitsdauer der
Eichung beschränkt ist, ist der Betreiber einer solchen Waage für die rechtzeitige Nacheichung Selbst
verantwortlich.
In Übereinstimmung mit den Anforderungen der Europäischen Richtlinie 2002/96
Entsorgung
EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) darf dieses Gerät nicht mit dem
Hausmüll entsorgt werden. Sinngemäss gilt dies auch für Länder ausserhalb der
EU entsprechend den geltenden nationalen Regelungen.
Die EU-Richtlinie für Batterien 2006/66/EG führte im September 2008 neue
Anforderungen an die Entfernbarkeit von Batterien aus Altgeräten in EU-
Mitgliedstaaten ein. Um dieser Richtlinie zu entsprechen, wurde dieses Gerät für
ein sicheres Entfernen der Batterien durch eine Abfallbehandlungsanlage am
Ende seiner Lebensdauer konzipiert.
A
204 mm
204 mm
240 mm
Werksgeeichte Waagen tragen vorstehendes Kennzeichen auf dem
Packetikett und einen grünen „M" Kleber auf dem Eichschild. Sie
dürfen sofort in Betrieb genommen werden.
Waagen, die in zwei Schritten geeicht werden und kein grünes "M" auf
dem Eichschild haben, tragen vorstehendes Kennzeichen auf dem
Packetikett. Der zweite Schritt der Eichung ist durch die behördlich
anerkannte Serviceorganisation oder durch den Eichbeamten
durchzuführen.
B
212 mm
282 mm
250 mm
DE-11
C
58 mm
74 mm
74 mm