3.4.5
Akkus entsorgen
Lithium-Ionen-Akkus enthalten keine umweltschädlichen Stoffe, wie Blei oder
Cadmium. Dennoch müssen sie gemäß geltender Vorgaben entsorgt werden. Akkus
sollten bei der Entsorgung entladen sein, um Hitzebildung zu vermeiden. Falls
zutreffend, sind die EU-Richtlinien zur Entsorgung gebrauchter Elektro- und
Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) zu beachten. Erkundigen Sie sich bei Ihrer
zuständigen Olympus Vertretung über das Rückgabe- und Sammelsystem in Ihrem
Land. Siehe auch „Transportbestimmungen für Lithium-Ionen-Akkus" auf Seite 20.
3.4.6
Warnhinweise bezüglich der Akkus
Lesen und beachten Sie die folgenden Warnhinweise bezüglich der Akkus sorgfältig.
WARNUNG
•
Akkus nicht öffnen, zerdrücken oder durchbohren, da dies zu Verletzungen
führen kann.
•
Akkus nicht verbrennen. Akkus von Feuer und anderen Quellen starker Hitze
fernhalten. Starke Hitze (über 80 °C) kann zu Explosion und Körperverletzungen
führen.
•
Akkus nicht fallenlassen, Schläge auf den Akku und anderweitige Zerstörung
vermeiden, da dadurch der Zellinhalt freigelegt werden kann. Dieser ist korrosiv
und kann explodieren.
•
Die Pole der Akkus nicht kurzschließen, da ein Kurzschluss Verletzungen und
Schaden bis zur völligen Untauglichkeit des Akkus verursachen kann.
•
Akkus keinesfalls Feuchtigkeit oder Regen aussetzen, da dies einen elektrischen
Schlag verursachen kann.
•
Verwenden Sie nur das OmniScan X3 Prüfgerät oder ein von Olympus
autorisiertes externes Akkuladegerät zum Aufladen des Akkus ein.
•
Laden Sie einen Akku nur auf, wenn bei Drücken des Kontrollknopfs auf dem
Akku die Kontrollleuchte aufleuchtet. Sonst könnte dies gefährlich sein.
•
Akkus nicht mit weniger als 40 % Ladung lagern. Laden Sie die Akkus vor dem
Lagern zwischen 40 % und 80 % auf.
•
Achten Sie darauf, dass der gelagerte Akku zwischen 40 % und 80 % aufgeladen
ist.
DMTA-20102-01DE [Q7780046], Überarb. 2, Oktober 2019
Grundlegendes für die Inbetriebnahme
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