Schadhafte Elektroanschlussleitungen
An elektrischen Anschlussleitungen entstehen oft Isolations-
schäden.
Mögliche Ursachen:
• Druckstellen, wenn Anschlussleitungen durch Fenster- oder
Türspalten geführt werden.
• Knickstellen durch unsachgemäße Befestigung oder Führung
der Anschlussleitung.
• Schnittstellen durch Überfahren der Anschlussleitung.
• Isolationsschäden durch Herausreißen aus der Wandsteck-
dose.
• Risse durch Alterung der Isolation. Solche schadhaften Elek-
troanschlussleitungen dürfen nicht verwendet werden und
sind auf Grund der Isolationsschäden lebensgefährlich!
Elektrische Anschlussleitungen regelmäßig auf Schäden über-
prüfen. Achten Sie darauf, dass beim Überprüfen die Anschluss-
leitung nicht am Stromnetz hängt. Elektrische Anschlussleitun-
gen müssen den einschlägigen VDE- und DIN-Bestimmungen
und den örtlichen EVE-Vorschriften entsprechen. Verwenden
Sie nur Anschlussleitungen mit Kennzeichnung H07RN. Ein
Aufdruck der Typenbezeichnung auf dem Anschlusskabel ist
Vorschrift.
Wechselstrommotor
• Netzspannung muss 220÷240 V/50 Hz betragen.
• Verlängerungsleitungen müssen bis 25 m Länge einen
Mindest-Querschnitt von 1,5 mm², über 25 m Länge ei nen
Mindest-Querschnitt von 2,5 mm² aufweisen.
• Der Netzanschluss wird maximal mit 16 A abgesichert.
Anschlüsse und Reparaturen der elektrischen
Ausrüstung dürfen nur von einer Elektrofachkraft
durchgeführt werden.
Bei Rückfragen bitte folgende Daten angeben:
• Motorenhersteller; Motortype
• Stromart des Motors
• Daten des Maschinen-Typenschildes
• Daten der Elektrosteuerung
Bei Rücksendung des Motors immer die komplette
Antriebseinheit mit Elektrosteuerung einsenden.
14. Entsorgung und Wiederverwertung
Das Gerät befindet sich in einer Verpackung um Transportschä-
den zu verhindern. Diese Verpackung ist Rohstoff und ist somit
wieder verwendbar oder kann dem Rohstoffkreislauf zurückge-
führt werden. Das Gerät und dessen Zubehör bestehen aus ver-
schiedenen Materialien, wie z.B. Metall und Kunststoffe. Füh-
ren Sie defekte Bauteile der Sondermüllentsorgung zu. Fragen
Sie im Fachgeschäft oder in der Gemeindeverwaltung nach!
Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll!
Dieses Symbol weist darauf hin, dass dieses Produkt ge-
mäß Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
(2012/19/EU) und nationalen Gesetzen nicht über
den Hausmüll entsorgt werden darf. Dieses Produkt
muss bei einer dafür vorgesehenen Sammelstelle abgegeben
werden. Dies kann z. B. durch Rückgabe beim Kauf eines ähn-
lichen Produkts oder durch Abgabe bei einer autorisierten Sam-
melstelle für die Wiederaufbereitung von Elektro- und Elektro-
nik- Altgeräte geschehen. Der unsachgemäße Umgang mit
Altgeräten kann aufgrund potentiell gefährlicher Stoffe, die
häufig in Elektro- und Elektronik-Altgeräten enthalten sind, ne-
gative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Ge-
sundheit haben. Durch die sachgemäße Entsorgung dieses
Produkts tragen Sie außerdem zu einer effektiven Nutzung na-
türlicher Ressourcen bei. Informationen zu Sammelstellen für
Altgeräte erhalten Sie bei Ihrer Stadtverwaltung, dem öffent-
lich-rechtlichen Entsorgungsträger, einer autorisierten Stelle für
die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten oder Ihrer
Müllabfuhr.
DE/AT/CH
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