2.4.
Sicherheitshinweise
Die Nichteinhaltung folgender Sicherheitshinweise kann zu körperlichen Verletzungen oder
zu Beschädigungen der Metallschublade führen.
• Allen Personen, die mit der Metallschublade umgehen, muss die Betriebsanleitung bekannt
sein. Sie müssen deren Inhalte verstanden haben.
• Der Aufbewahrungsort der Betriebsanleitung(en) muss allen an der Kasse tätigen Personen
bekannt sein. Sie müssen jederzeit Zugriff auf die Betriebsanleitung(en) haben.
• Die Metallschublade darf nur ihrer Bestimmung gemäß verwendet werden.
• Der Einsatz der Metallschublade im privaten Bereich z.B. als Spielzeug ist untersagt.
• Die Metallschublade muss mindestens einmal am Tag auf äußerlich erkennbare Schäden
und Mängel überprüft werden.
• Mitarbeiter sensibilisieren, bei nicht korrekter Funktion, die Kasse nicht weiter zu verwenden
und Fachpersonal (z.B. Elektriker) hinzuzuziehen.
• Bei sichtbaren Mängeln oder Beschädigungen darf die Kasse nicht in Betrieb gehen oder
muss sofort außer Betrieb genommen werden.
• Arbeiten an der Kasse dürfen nur von ausgebildeten Fachkräften durchgeführt werden.
• Die elektrischen Betriebsmittel müssen regelmäßig entsprechend den gesetzlichen Arbeits-
schutzbedingungen geprüft werden.
• Korrekter Anschluss an den FI der Hauptversorgung, Funktion des FI regelmäßig kontrollieren.
• Das Kassensystem wird über ein Stromversorgungskabel mit Stecker betrieben.
• In der Nähe des Kassensystems muss eine eindeutig gekennzeichnete Netztrennvorrichtung
installiert sein.
• Umgehen der Sicherheitseinrichtungen untersagen. Die Metallschublade darf nur mit
ordnungsgemäß angebrachten und funktionsfähigen Schutzeinrichtungen betrieben werden.
• Anschluss nur durch Fachpersonal.
• Vor Anschluss sollte eine Überprüfung der spannungsführenden Teile auf Beschädigung
erfolgen.
• Lose Verbindungen, defekte Kabel etc. sofort auswechseln. Arbeiten nur nach Trennung
von der Energiezufuhr durchführen. Kabel dürfen nicht eingeklemmt bzw. gequetscht
werden. Kabel müssen so verlegt sein, dass sie keine Stolperfalle bilden oder beschädigt
werden können.
• Bei allen Arbeiten an der Kasse sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
• Reparaturarbeiten dürfen nur von entsprechend unterwiesenen Fachkräften durchgeführt
werden.
• Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung dürfen nur von dafür qualifizierten Fachkräften
durchgeführt werden.
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