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ANWENDERINFORMATIONEN
Bestimmungsgemäße Verwendung
Originalanleitung. Dieses Gerät ist für gewerbliche Zwecke bestimmt. Der Einsatz des in diesem Dokument
beschriebenen Geräts wird als „bestimmungsgemäße Nutzung" angesehen, wenn es zum Garen oder Regene-
rieren von Lebensmitteln verwendet wird; jede andere Verwendung wird als „unsachgemäße Verwendung" und
daher als gefährlich angesehen. Das Gerät muss gemäß den vertraglich festgelegten Bedingungen verwendet
werden, und innerhalb der in den jeweiligen Absätzen festgesetzten Kapazitätsgrenzen. Es ist streng verboten,
das Gerät als Fritteuse zu benutzen.
Zulässige Betriebsbedingungen
Das Gerät wurde ausschließlich für den Betrieb im Innenraum innerhalb der vorgeschriebenen technischen
Grenzen und Kapazitätsgrenzen konzipiert. Um einen optimalen Betrieb und sichere Arbeitsbedingungen zu
gewährleisten, müssen die folgenden Anweisungen beachtet werden. Das Gerät muss an einem geeigneten
Ort installiert werden, an dem sowohl der normale Betrieb als auch die planmäßigen und außerordentlichen
Wartungsarbeiten erfolgen können. Der Arbeitsplatz für etwaige Wartungseingriffe muss so eingerichtet wer-
den, dass die Sicherheit des Bedieners nicht gefährdet wird.
Die Räumlichkeiten müssen außerdem folgende Anforderungen für die Installation erfüllen:
•
Maximale relative Luftfeuchtigkeit: 80%;
•
Mindesttemperatur für Kühlwasser > + 10 °C;
•
Der Fußboden muss rutschfest sein und das Gerät muss vollkommen eben aufgestellt werden;
•
Der Raum muss mit einer Lüftungsanlage und Beleuchtung gemäß den im Land des Betreibers geltenden
Vorschriften ausgestattet sein;
•
Die Räumlichkeiten müssen einen Abwasseranschluss sowie Schalter und Absperrhähne besitzen, die bei
Bedarf jede Form der Energiezufuhr zum Gerät unterbrechen;
•
Die das Gerät umgebenden Wände/Oberflächen müssen feuerfest und/oder vor möglichen Wärmequellen
isoliert sein.
Abnahmeprüfung und Garantie
Tests und Abnahme: Das Gerät wurde vom Hersteller während der verschiedenen Montageschritte in der
Produktionsstätte eingehend geprüft. Alle Prüfzertifikate werden dem Kunden zur Verfügung gestellt.
Garantie: Die Garantiezeit beträgt 12 Monaten ab Rechnungsdatum und erstreckt sich nur auf die defekten
Teile. Transport- und Installationskosten gehen zu Lasten des Käufers. Von der Garantie ausgenommen sind
elektrische Bauteile, Zubehör sowie sonstige abnehmbare Teile.
Bei Mängelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung gehen die Arbeitskosten für vom Hersteller autorisierte
und beim Kunden vor Ort durchgeführte Reparaturen zu Lasten des Herstellers, außer bei Fehlern, die leicht
vor Ort vom Kunden selbst beseitigt werden können.
Von der Garantie ausgeschlossen sind alle Utensilien und Verbrauchsmaterialien, die vom Hersteller zusam-
men mit den Geräten geliefert wurden. Für Schäden durch Transport oder unsachgemäße Installation oder
Wartung kann keine Garantie gewährt werden. Diese Garantie ist nicht übertragbar und der Austausch von
Teilen oder des Geräts liegt im Ermessen unseres Unternehmens. Der Herstellerist für das Gerät in seiner
ursprünglichen Konfiguration haftbar.
Der Hersteller schließt jegliche Haftung aus, wenn das Gerät unsachgemäß verwendet wird, und für Schäden
aufgrund von Ei
Die Garantie erlischt in folgenden Fällen:
• Durch den Transport und/oder das Handling hervorgerufene Schäden. Sollte dies der Fall sein, muss der
Kunde den Händler und den Spediteur durch Fax oder Einschreiben und einer Notiz auf den Transportunterla-
gen über den Vorfall informieren. Der Fachtechniker, der das Gerät installieren soll, beurteilt auf Grundlage des
Schadens, ob eine Installation erfolgen kann.
Die Garantie erlischt ebenfalls in folgenden Fällen:
• Schäden aufgrund fehlerhafter Installation;
• Schäden durch verschlissene Teile aufgrund unsachgemäßer Nutzung;
• Schäden aufgrund des Einsatzes von Ersatzteilen, welche nicht empfohlen wurden oder keine Originalteile
darstellen;
• Schäden aufgrund fehlerhafter Wartung und/oder Schäden aufgrund fehlender Wartungsarbeiten;
• Schäden infolge der Nichtbefolgung von Verfahren, die im vorliegenden Dokument beschrieben sind.
Genehmigung
Mit Genehmigung ist die Erlaubnis für einen essentiellen Eingriff am Gerät gemeint.
Die Genehmigung wird von demjenigen erteilt, der für das Gerät verantwortlich ist (Hersteller, Käufer, Unter-
zeichner, Fachhändler und/oder Inhaber der Betriebsräume).
DIE VORLIEGENDE BETRIEBSANLEITUNG IST EIGENTUM DES HERSTELLERS UND JEDE VERVIELFÄLTIGUNG, AUCH WENN NUR TEILWEISE, IST UNTERSAGT
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