1.2.3 Gewährleistung und Produkthaftung des Aufbauherstellers
* Statt „Veränderungen" kann hier auch die ausgeführte Arbeit näher spezifiziert werden, z. B. „Einbau einer Campingeinrichtung", „Verlängerung des Radstandes",
„Kofferaufbau".
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien – Ausgabe November 2014