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Ausserhalb Des Landes, In Dem Das Produkt Ge- Kauft Wurde; Nach Einem Umzug; Von Privaten Verkäufern Gekaufte Fahrzeuge - Polaris RANGER Diesel EPS 2020 Betriebsanleitung Für Wartung Und Sicherheit

Traktor
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GARANTIE
AUSSERHALB DES LANDES, IN DEM DAS PRODUKT GE-
KAUFT WURDE:
Wenn der Eigentümer vorübergehend außerhalb des Landes unterwegs ist, in dem das
Produkt gekauft wurde, sollte er das Produkt zu einem Polaris-Vertragshändler oder einem
anderen qualifizierten Spezialisten bringen. Dem Händler muss ein Identitätsnachweis mit
Foto als Beleg des Wohnsitzes in dem Land vorgelegt werden, in dem der Vertragshändler,
der das Fahrzeug verkauft hat, ansässig ist. Nach Vorlage des Wohnsitz-Nachweises ist
der Vertragshändler berechtigt, die Garantiereparatur durchzuführen.

NACH EINEM UMZUG:

Vor einem Umzug in ein anderes Land, bitte mit dem POLARIS-Kundendienst sowie dem
Zollamt des Ziellandes Kontakt aufnehmen. Die Importvorschriften sind von Land zu Land
sehr verschieden. Um die Garantieansprüche nicht zu verlieren, ist es unter Umständen
nötig, POLARIS einen Nachweis des Umzugs vorzulegen. Möglicherweise müssen bei
POLARIS zusätzliche Unterlagen angefordert werden, die es dem Eigentümer
ermöglichen, das Produkt in dem neuen Land anzumelden. Bitte das Produkt unmittelbar
nach dem Umzug im neuen Land bei einem ansässigen POLARIS-Händler erneut zur
Garantie anmelden lassen, um die Garantieansprüche nicht zu verlieren und die weitere
Zusendung von Informationen und Mitteilungen für Ihr Produkt sicherzustellen.
VON PRIVATEN VERKÄUFERN GEKAUFTE FAHRZEUGE:
Für ein POLARIS-Produkt, das von einer Privatperson gekauft wurde, und das außerhalb
des Landes, in dem es ursprünglich gekauft worden war, aufbewahrt und genutzt wird,
besteht keine Garantiedeckung. Dennoch muss der Eigentümer das Produkt unter seinem
Namen und seiner Anschrift bei einem POLARIS-Händler im Land des Wohnsitzes
registrieren lassen, damit er weiterhin Sicherheitsinformationen und -mitteilungen für das
Produkt erhält.
EXPORTIERTE PRODUKTE
SOWEIT KEINE ANDERS LAUTENDEN GESETZESVORSCHRIFTEN EXISTIEREN,
BESTEHT KEIN ANSPRUCH AUF GARANTIELEISTUNGEN UND TECHNISCHE
MITTEILUNGEN FÜR DIESES PRODUKT, WENN DAS FAHRZEUG AUSSERHALB DES
LANDES VERKAUFT WIRD, IN DEM SICH DIE VERTRAGSNIEDERLASSUNG DES
HÄNDLERS BEFINDET. Diese Vorschrift gilt nicht für Produkte, für die POLARIS eine
Exportgenehmigung erteilt hat. Händlern ist die Erteilung von Exportgenehmigungen
untersagt. Um festzustellen, ob für dieses Produkt Anspruch auf Garantieleistungen oder
Reparaturen besteht, sollte ein Vertragshändler kontaktiert werden. Diese Regel gilt nicht
für Produkte, die für Behördenvertreter oder Angehörige des Militärs im Auslandseinsatz
außerhalb des Landes der Vertragsniederlassung ihres Händlers registriert sind. Diese
Regel gilt nicht für Sicherheitsmitteilungen.
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