Einsammlung und Entsorgung von Geräten und Batterien/Akkus
Die unten abgebildeten Symbole bedeuten, dass das entsprechende
Produkt bzw. Batterien/Akkus nicht in den normalen Hausmüll gegeben
werden dürfen.
Altgeräte und aufgebrauchte Batterien/Akkus müssen gemäß
nationaler Gesetze sowie der Richtlinien 2002/96/EG und 2006/66/EG
bei den hierfür vorgesehenen Sammelstellen abgegeben werden, um
sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß entsorgt und recycelt werden.
Auf diese Weise ist eine nachhaltige Verwendung wertvoller
Ressourcen, der Schutz der Umwelt und der Schutz der Gesundheit von
Personen gewährleistet.
Informationen zur Entsorgung von Sondermüll, Altgeräten und
Batterien/Akkus können bei der örtlichen Gemeindeverwaltung oder bei
dem Händler, bei dem das Gerät gekauft wurde, eingeholt werden.
Die nicht ordnungsgemäßer Entsorgung von Sondermüll und
Batterien/Akkus ist je nach Gesetzgebung evtl. strafbar.
Gewerbliche Nutzer in der Europäischen Union
Informationen zur Entsorgung elektrischer/elektronischer Geräte können bei dem Händler, bei dem
sie gekauft wurden, eingeholt werden.
Entsorgung außerhalb der Europäischen Union
Die hier abgebildeten Symbole gelten nur in der Europäischen Union. Auskünfte über die
ordnungsgemäße Entsorgung von Altgeräten erteilt die zuständige örtliche Behörde oder der
Händler.
Hinweis zum Symbol für die getrennte Sammlung
Das Mülltonnensymbol enthält u. U. eine Angabe zu einem chemischen
Inhaltsstoff. Dies ist gemäß EU-Direktive erforderlich.
Hg
Auswechseln von Batterien/Akkus
Batterien/Akkus dürfen nur bei einer vom Hersteller zugelassenen Stelle ausgewechselt werden.
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Recycling und Entsorgung
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