4.3 Brand- und Wärmeschutzmaßnahmen
Anbaufl ächen (Wände, Decke und Boden) sind grundsätzlich zu dämmen (Wärmeschutz).
Anbaufl ächen mit oder aus brennbaren Bestandteilen müssen entsprechend geschützt, bzw. gedämmt
und ggf. vorgemauert werden (Brandschutz).
Die Verwendung von Ersatzdämmstoffen (mit bauordnungsrechtlichem Verwendbarkeitsnachweis)
anstelle von Wärmedämmung mit Referenzdämmstoff und Vormauerung ist möglich (siehe TROL
2006:2017). Die zu verwendende Mindestschichtdicke des Ersatzdämmstoffs ist dem zugehörigen
Verwendbarkeitsnachweis zu entnehmen.
Brennbare Anbaufl ächen mit Wärmeleitwiderständen (U-Wert) unter 0,4 W/(m²K) benötigen
zusätzliche Schutzmaßnahmen, z.B. aktive Hinterlüftung.
Die Vorgaben der techn. Regeln für den Ofen- und Luftheizungsbau zum Brand- und Wärmeschutz sind
zu beachten TROL 2006:2017-01, Abschnitt 6.
Wärmeschutzmaßnahmen nach TROL 2006:2017-01
Einbausituation
Anbaufl ächen ohne brennbare Baustoffe und ohne
rückseitige Einbaumöbel
Referenzdämmstoffe sind Dämmstoffe aus Stein- und Schlackefasern,
Matten, Platten und Schalen aus silikatischen Dämmstoffen (Stein-, Schlackefasern) müssen der Baustoffklasse A 1 nach
DIN 4102 Teil 1 mit einer Anwendungsgrenztemperatur von mindestens 700 °C nach DIN EN 14303 entsprechen,
Nennrohdichte mind. 80 kg/m
Dämmstoff zur Heizkammer hin angebracht werden.
Ersatzdämmstoffe sind Dämmstoffe mit entsprechendem bauordnungsrechtlichem Verwendbarkeitsnachweis, die zu
verwendende Dämmstoffschichtdicke, die Verarbeitung und die Notwendigkeit von Vormauerung ist dem jeweiligen
Verwendbarkeitsnachweis des Ersatzdämmstoffes zu entnehmen. Ersatzdämmstoffe müssen ebenfalls abriebfest sein.
(TROL 2006:2017)
Schutzmaßnahme
mind. Dämmung Vormauerung
WDS 1
Referenzdämmstoff
mind. 8cm
Referenzdämmstoff
mind. 4cm
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. (TROL 2006:2017). Eine nicht refl ektierende Verkleidung (z.B. Blech) muss auf den
Einbau und Anschluss des LAVA
nicht notwendig
oder alternativ:
nicht notwendig
aktive
Hinterlüftung
nicht notwendig
notwendig,
mind. 5cm
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