BWL-1 Schallpegel
Abstrahlrichtung von der
Wärmepumpe
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17. Schallpegel
Die Wärmepumpen wurden für einen geräuscharmen Betrieb entwickelt. Trotzdem
muß bei der Aufstellung die Schallentwicklung berücksichtigt werden.
Gemäß TA-Lärm sind folgende Immissionsgrenzwerte zu beachten:
Gebiet
Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten,
soweit sie als solche durch Orts- oder Strassen-
beschilderungen ausgewiesen sind.
Einwirkungsorte, in deren Umgebung aus-
schliesslich Wohnungen untergebracht sind
(reine Wohngebiete)
Einwirkungsorte, in deren Umgebung vorwiegend
Wohnungen untergebracht sind
(allgemeine Wohngebiete)
Einwirkungsorte, in deren Umgebung weder vor-
wiegend gewerbliche Anlagen noch vorwiegend
Wohnungen untergebracht sind
(Kerngebiete, Mischgebiete)
Einwirkungsorte, in deren Umgebung vorwiegend
gewerbliche Anlagen untergebracht sind
(Gewerbegebiete)
Einwirkungsorte, in deren Umgebung nur
gewerbliche Anlagen und ggf. ausnahmsweise
Wohnungen für Inhaber und Leiter der Betriebe
sowie für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen
untergebracht sind
(Industriegebiet)
Messort Ausserhalb der betroffenen Wohnung in der Nachbarschaft (0,5m vor dem
geöffneten, am stärksten betroffenen Fenster)
Ansaug
W
N
N = Ansaugseite
W,O = sind die Ausblasseiten
S = Frontseite
S
Immissionsgrenzwerte
[dB(A)]
tags
nachts
6.00 -
22.00 - 6.00
22.00Uhr
Uhr
45
35
50
35
55
40
60
45
65
50
70
70
O
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