Innerhalb der Heizkammer ist zu allen seitlichen Anbaufl ächen Wärmedämmung notwendig. Dies gilt
bei Gebäudeteilen mit und ohne brennbare Bestandteile.
Die notwendigen Dämmschichtdicken sind den technischen Daten zu entnehmen (siehe „1.3
Technische Daten" ab Seite 6 und „Schutz der Anbaufl ächen des Gebäudes" auf Seite 77).
Die angegebenen Sicherheitsabstände oder Brandschutzmaßnahmen zu brennbaren
Baustoffen, Bauteilen, Möbeln usw. sind Mindestangaben. Bei besonders
temperaturempfi ndlichen Materialien, bei besonders wärmegedämmten Gebäudewänden
o.ä. sind gegebenenfalls größere Abstände notwendig.
Bei Anbau der Heizkammer direkt vor eine brennbare Anbauwand, müssen die Konvektionsbleche
zwingend zusätzlich zu den vorgeschriebenen Abständen, Luftquerschnitten und Wärmedämmmaß-
nahmen am KALA angebracht sein - siehe auch Abschnitt „2.10 Konvektionsbleche" auf Seite 45.
Bei Einbau vor Anbauwänden mit oder aus brennbaren Baustoffen, sind unbedingt die
entsprechenden Konvektionsbleche zu verwenden (siehe „notwendiges Zubehör")!
Einbau und Anschluss
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