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Wartungsanleitung Für Ein- Und Zweiflügelige Schüco-Brandschutztüren Nach Din 4102 - Schüco ADS 80 FR 30 Zulassung, Einbau- Und Wartungsanleitung

Außenanwendung
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Schüco
Einbau- und Wartungsanleitung Schüco ADS 80 FR 30 – Außenanwendung
8.
Wartungsanleitung für ein- und zweiflügelige
Schüco Brandschutztüren nach DIN 4102
aus der Serie „Schüco ADS 80 FR 30-Außenanwendung"
Brandschutztüren sind selbstschließende, sicherheitstechnische Anlagen,
deren Funktionsfähigkeit immer gewährleistet sein muss.
Der Bauherr / Betreiber ist für die Funktionsfähigkeit der Brandschutztüren verantwortlich.
Darum empfehlen wir, dass ein entsprechender Wartungsvertrag zwischen dem
Bauherrn / Betreiber und einem autorisierten Fachbetrieb abgeschlossen wird.
Wartungsarbeiten sollten nach 50 000 Betätigungen oder einmal pro Jahr bzw. bei Störungen durchgeführt werden.
Der Ersatz mangelhafter Teile (Profil, Beschlag, Zubehör, Glas) darf nur von einem autorisierten Fachbetrieb
durchgeführt werden.
Bei der Durchführung der Wartungsarbeiten müssen die Vorgaben der bauaufsichtlichen Zulassung (bei
Rauchschutztüren des Prüfberichtes / Zeugnisses) beachtet werden.
1. Reinigung der Elemente, vor allem die beweglichen Teile und Funktionszonen
2. Überprüfen aller Funktionen
Brandschutztüren sind selbstschließende, sicherheitstechnische Anlagen,
deren Funktionsfähigkeit immer gewährleistet sein muss
Selbsttätiges Schließen (Schließfolgeregelung, Schließkraft)
Antipanikfunktion
Absenkbare Dichtung (Auslösung, Verpressung der Dichtung)
Gängigkeit der Beschlagteile (Schlösser, Türbänder, Türdrücker), Fetten der beweglichen Teile
(außer Türbänder)
Spalt zwischen Flügel und Blendrahmen (eventuell Türbänder nachstellen)
Sicherungsbolzen im Bandbereich (fester Sitz)
3. Überprüfen der Dichtungen zwischen
Flügelrahmen und Blendrahmen
Glas- und Flügelrahmen
Blendrahmen und Baukörper
Ggf. Nachbessern oder Auswechseln der Dichtstoffe bzw. Dichtprofile.
Ggf. beschädigte Dichtbänder mit PVC (im Brandfall aufschäumende Baustoffe) austauschen.
ACHTUNG
Nach einer Nutzungsdauer von 10 Jahren müssen alle aufschäumenden Baustoffe (266 764, 267 942)
ausgetauscht werden!
4. Überprüfen des Glases durch Sichtkontrolle auf Einläufe und Sprünge
Art.-Nr. 53543 / 06.2017

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