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Schüco
Einbau- und Wartungsanleitung Schüco ADS 80 FR 30 – Außenanwendung
7.
Verglasungen / Füllungen
VORSICHT
Beachten Sie: Die Verarbeitungsrichtlinien der Glashersteller.
Brandschutzgläser dürfen nur von Sachkundigen eingebaut bzw. ausgetauscht werden.
Die maximal zugelassenen Abmessungen und Gewichte dürfen nicht überschritten werden.
Der Einsatz von Füllungen ist mit den in der folgenden Seiten dargestellten Typen möglich.
Folgende Hinweise zum Pilkington-Brandschutzglas sind zu beachten!
Witterungseinflüsse
vermeiden
Senkrechte Lagerung
Kanten nicht beschädigen /
nachbearbeiten
Keine Druckverglasung
Fachgerecht bewegen
GEFAHR
Transport und Lagerung
■ Der Transport und die Lagerung – insbesondere schwerer
Verglasungseinheiten – muss so durchgeführt werden, dass jede
Einzelscheibe unterstützt wird.
■ Das kurzzeitige Anheben an nur einer Seite beim Manipulieren und
Einsetzen der Verglasungseinheit mit Saugern ist möglich.
■ Gläser dürfen nur fachgerecht, stehend (max. 6º von der Vertikale
abweichend) gelagert werden.
■ Die Unterlagen und die Abstützung gegen Kippen dürfen keine
Beschädigung des Glases oder des Randverbundes inklusive des
Kantenummantelungsbandes hervorrufen und müssen rechtwinklig
zur Scheibenfläche angeordnet sein.
■ Die einzelnen Verglasungseinheiten sind durch Zwischenlagen zu
trennen.
■ Alle Brandschutzgläser müssen trocken gelagert werden und
dürfen nicht der direkten Sonneneinstrahlung oder anderen
Hitzequellen ausgesetzt sein.
■ Jede Verglasungseinheit ist vor Beginn der Verglasung auf deutlich
sichtbare Fehler hinzu überprüfen.
■ Beschädigte bzw. fehlerhafte Einheiten dürfen nicht eingesetzt
werden.
GEFAHR
Reinigung auf Baustellen
■ Sowohl das Reinigungswasser, als auch die Lappen oder
Schwämme müssen frei von Sand und sonstigen Fremdkörpern sein.
■ Zementstaub und andere abrasive Rückstände dürfen nicht trocken
entfernt werden!
■ Bei stark verschmutzten Scheiben ist entsprechend mehr Wasser
zu verwenden.
■ Wegen seiner ätzenden Wirkung muss Wasser, das über frischen
Beton gelaufen ist, unbedingt von Glasoberflächen ferngehalten
werden.
■ Ebenso sind Spuren von Zementschlämmen oder Baustoffab-
sonderungen sofort vom Glas zu entfernen – längeres Verbleiben
solcher Ablagerungen auf dem Glas führt zu
dauerhafter Beschädigung (Blindwerden).
GEFAHR
Bauliche Gegebenheiten
■ Heizkörper, -strahler und -gebläse dürfen nicht direkt auf das
Brandschutzglas einwirken.
■ Zwischen Heizkörper mit Strahlungsschirm und Glas sollte ein
Mindestabstand von 10 cm eingehalten werden, um eine schädliche
Temperaturbelastung der Verglasungseinheit zu vermeiden.
■ Ohne Strahlungsschirm sollte der Abstand zwischen Heizkörper
und Fensterfläche mindestens 30 cm betragen.
Art.-Nr. 53543 / 06.2017