Garantieurkunde Schweiz
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer eine Haltbarkeitsga-
rantie zu den nachstehenden Bedingungen eingeräumt:
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Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikations- und/oder Materialfehlern innerhalb von 24
Monaten ab Kauf einen Defekt aufweisen, werden von Gigaset Communications nach eigener Wahl gegen ein dem
Stand der Technik entsprechendes Gerät kostenlos ausgetauscht oder repariert. Für Verschleissteile(z.B. Akkus, Tas-
taturen, Gehäuse, Gehäusekleinteile, Schutzhüllen – soweit im Lieferumfang enthalten) gilt diese Haltbarkeitsgaran-
tie für sechs Monate ab Kauf.
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Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsachgemässer Behandlung und/oder Nichtbeachtung
der Handbücher beruht.
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Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler oder vom Kunden selbst erbrachte Leistungen (z.B.
Installation, Konfiguration, Softwaredownloads). Handbücher und ggf. auf einem separaten Datenträger mitgelie-
ferte Software sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.
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Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind innerhalb von zwei Monaten nach
Kenntnis des Garantiefalles geltend zu machen.
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Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Austauschs an Gigaset Communications zurückgelie-
fert werden, gehen in das Eigentum von Gigaset Communications über.
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Diese Garantie gilt für in der Schweiz erworbene Neugeräte. Garantiegeberin ist die Gigaset Communications Sch-
weiz GmbH, Bielstrasse 20, 4500 Solothurn, Switzerland.
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Weiter gehende oder andere Ansprüche aus dieser Herstellergarantie sind ausgeschlossen. Gigaset Communicati-
ons haftet nicht für Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn und den Verlust von Daten, zusätzlicher vom
Kunden aufgespielter Software oder sonstiger Informationen. Die Sicherung derselben obliegt dem Kunden. Der
Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftpflichtgesetz, in Fällen des
Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
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Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
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Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Gigaset Communications vor, dem Kunden den Austausch oder die
Reparatur in Rechnung zu stellen. Gigaset Communications wird den Kunden hierüber vorab informieren.
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Gigaset Communications behält sich das Recht vor seine Servicearbeiten durch ein Subunternehmen ausführen zu
lassen. Anschrift siehe www.gigaset.com/ch/service
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Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbun-
den.
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Zur Einlösung dieser Garantie, wenden sie sich bitte an unsere Hotline Tel. 0848 212 000.
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