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L A D E N M Ü H L E N
S H O P G R I N D E R S
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13. Garantiebedingungen
1. Die von uns gewährte Garantiezeit beträgt 1 Jahr ab Kaufdatum.
2. Durch die Garantie sind alle Schäden abgedeckt, die nachweisbar auf
schlechtes Material oder mangelhafte Ausführung zurückzuführen sind.
Die entsprechenden Mühlen werden von uns kostenlos, bis auf die Trans-
port- bzw. Frachtkosten, repariert bzw. ersetzt. Der Transport erfolgt in
Kundenverantwortung. Vermeiden Sie also auch bei allen Rücksendun-
gen Beschädigungen. Achten Sie auf eine fachgerechte Verpackung.
3. Die Mühle darf nur zu Reinigungszwecken, gemäß Bedienungsanlei-
tung, geöffnet werden.
4. Durch diese Garantie sind keine Schäden abgedeckt, die entstanden
sind durch: unsachgemäße Benutzung, unsachgemäße Pfl ege, fehlende
Wartung, zweckentfremdenden Gebrauch, falsche Installation, falsche
Spannung, Bruch, natürlichen Verschleiß oder aus Gründen, die außer-
halb unseres Einfl ussbereiches liegen.
5. Um die Garantie zu erhalten, dürfen nur Originalersatz- und -zubehör-
teile verwendet werden.
6. Darüber hinaus gelten unsere allgemeinen Lieferbedingungen in ihrer
jeweils gültigen Fassung.
7. In keinem Fall haftet der Hersteller oder Händler für Folge- oder Ne-
benschäden.
8. Die Garantie deckt keine Kosten, die bei Reparaturen entstehen, die
von nicht autorisierten Personen ausgeführt wurden. Gleiches gilt,
wenn wir nicht vor Ausführung der Reparaturen unsere Zustimmung
gegeben haben.
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