Nur Türkei
Fax-Kennzeichnung
Gemäß der Verfügung im amerikanischen „Telephone Consumer Protection Act" von 1991 ist es nur dann rechtmäßig, einen Computer oder
ein anderes elektronisches Gerät (einschließlich Faxgerät) zum Versenden von Nachrichten zu verwenden, wenn am oberen oder unteren
Rand jeder übertragenen Seite bzw. auf der ersten Seite der übertragenen Nachricht die folgenden Informationen deutlich erkennbar vermerkt
sind:
1. Datum und Uhrzeit der Übertragung.
2. Kennung des Unternehmens bzw. einer anderen Einrichtung oder der Einzelperson, die diese Nachricht versendet hat.
3. Rufnummer des Faxgeräts, Unternehmens bzw. einer anderen Einrichtung oder der Einzelperson.
Die Telefongesellschaft kann Änderungen an ihren Einrichtungen, Geräten, Abläufen oder Verfahren vornehmen, die den Betrieb dieses
Geräts beeinträchtigen können, wenn eine solche Maßnahme vertretbar und für den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft erforderlich ist und
nicht den Regeln und Bestimmungen aus FCC Teil 68 widersprechen. Wenn es vorhersehbar ist, dass solche Maßnahmen dazu führen, dass
die Telekommunikationseinrichtungen des Kunden nicht mehr kompatibel mit den Einrichtungen der Telefongesellschaft sind oder Änderungen
an den Telekommunikationseinrichtungen durchgeführt werden müssen oder die Nutzung oder Leistung auf anderen Weise materiell betroffen
ist, muss der Kunde schriftlich in angemessener Weise von den Änderungen in Kenntnis gesetzt werden, damit der Kunde die Möglichkeit hat,
den Dienst ohne Unterbrechung aufrechtzuerhalten.
Rufzeichen-Äquivalenzzahl
Sie finden die FCC-Registrierungsnummer für dieses Gerät auf einem Etikett auf der Unter- oder Rückseite des Geräts. In einigen Fällen
müssen Sie diese Nummern bei Ihrer Telefongesellschaft angeben.
Bei der Rufzeichen-Äquivalenzzahl (REN) handelt es sich um ein Maß der elektrischen Last auf der Telefonleitung. Anhand dieses Wertes
lässt sich feststellen, ob Sie die Telefonleitung „überlasten". Die Installation verschiedener Gerätetypen auf derselben Telefonleitung kann zu
Problemen beim Empfang und beim Ausführen eines Telefongesprächs führen. Davon ist besonders das Klingeln bei eingehenden Rufen auf
Ihrer Leitung betroffen. Die Summe aller Rufzeichen-Äquivalenzzahlen der Geräte, die an Ihre Telefonleitung angeschlossen sind, sollte
weniger als 5 betragen, um einen ordnungsgemäßen Dienst durch die Telefongesellschaft sicherzustellen. In einigen Fällen ist ein Wert von 5
auf der Leitung nicht mehr praktikabel. Wenn Teile Ihrer Telefonanlage nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren, sollten Sie diese Geräte
unverzüglich von der Telefonleitung entfernen, denn sie können Störungen im Telefonnetzwerk verursachen.
Das Gerät erfüllt die Vorschriften aus Teil 68 der FCC-Bestimmungen und die Vorschriften, die von der ACTA übernommen wurden. Auf der
Rückseite dieses Geräts befindet sich ein Aufkleber, der neben anderen Informationen eine Produktkennung im Format US:AAAEQ##TXXXX
enthält. Diese Nummer muss der Telefongesellschaft auf Anfrage mitgeteilt werden.
In den FCC-Bestimmungen ist festgelegt, dass Änderungen oder Modifikationen an diesem Gerät, die nicht ausdrücklich durch den
Hersteller genehmigt sind, ein Erlöschen der Betriebsgenehmigung für das Gerät zur Folge haben können. Falls die
Telekommunikationsendeinrichtung Störungen im Telefonnetz verursacht, sollte die Telefongesellschaft den Kunden davon in Kenntnis
setzen und auffordern, den Dienst einzustellen. In Fällen, in denen eine vorherige Nachricht nicht möglich ist, kann die Gesellschaft den
Dienst vorübergehend sperren, vorausgesetzt:
a)
der Kunde wird unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt,
b)
Der Kunde erhält die Gelegenheit, das Geräteproblem zu lösen.
c)
Der Kunde wird über sein Recht informiert, eine Beschwerde an die Federal Communication Commission in Bezug auf die Verfahren
zu richten, die in den FCC-Regeln und Bestimmungen, Unterabschnitt E von Teil 68 niedergelegt sind.
Konformitätshinweise_ 19