1.3 Anzünden des Grills
Achtung!
Zum (Wieder-)Anzünden keinen Spiritus bzw. Benzin verwenden. Ausschließlich
Feueranzünder verwenden, die der EN 1860-3 entsprechen.
* Verwenden Sie Feueranzünder oder eine Grillanzündflüssigkeit, um das Feuer
anzuzünden.
* Verwenden Sie nur Feueranzünder oder Grillanzündflüssigkeit, die den
gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, und befolgen Sie stets die
Anweisungen des Herstellers.
* Vor dem ersten Garen auf dem Grill muss der Grill mindestens 30 Minuten aufgeheizt
und der Brennstoff mindestens 30 Minuten lang rotglühend gehalten werden.
* Der Deckel darf erst geschlossen werden, wenn die Holzkohle/Briketts zu Asche
geworden sind/die Flüssigkeit abgebrannt ist. Ein zu frühes Schließen des Deckels
kann dazu führen, dass sich Rauch aus der brennbaren Flüssigkeit im Grill
bildet. Wenn der Deckel geöffnet wird, kann dies zu einem Aufflackern oder einer
Explosion führen, was zu Körperverletzungen und/oder Sachschäden führen kann.
* Fügen Sie niemals brennbare und/oder entflammbare Flüssigkeit zu warmer
oder heißer Holzkohle/Briketts hinzu. Dadurch kann es zu einem Aufflackern
kommen, was zu Körperverletzungen und/oder Sachschäden führen kann.
* Seien Sie vorsichtig, wenn Sie Holzkohle/Briketts zu einem bestehenden Feuer
hinzufügen. Ein Aufflackern kann zu Körperverletzungen und/oder Sachschäden
führen.
* Benutzen Sie den Grill niemals, wenn neben dem Asche-Auffangbehälter
(falls zutreffend) auch der Fettauffangbehälter fehlt.
* Vor dem Garen muss der Brennstoff mit einer Schicht Asche bedeckt sein!
Achtung!
Dieser Grill wird sehr heiß. Er sollte während der Verwendung nicht bewegt werden!
* Nicht in geschlossenen Räumen verwenden!
Achtung!
Halten Sie Kinder und Haustiere fern!
* Den Grill nicht in geschlossenen Räumen und/oder Wohnbereichen, z. B. Häuser,
Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile, Boote, verwenden.
* Es besteht die Gefahr einer tödlichen Kohlenmonoxidvergiftung.
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