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Devolo MicroLink ISDN Handbuch Seite 41

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b)
wenn das Gerät durch den Einfluss höherer Gewalt oder durch Umwelteinflüsse (Feuchtig-
keit, Stromschlag, Staub u.ä.) beschädigt oder zerstört wurde,
c)
wenn das Gerät unter Bedingungen gelagert oder betrieben wurde, die außerhalb der tech-
nischen Spezifikationen liegen,
d)
wenn die Schäden durch unsachgemäße Behandlung – insbesondere durch Nichtbeachtung
der Systembeschreibung und der Betriebsanleitung – aufgetreten sind,
e)
wenn das Gerät durch hierfür nicht von devolo beauftragte Personen geöffnet, repariert
oder modifiziert wurde,
f)
wenn das Gerät mechanische Beschädigungen irgendwelcher Art aufweist,
g)
wenn der Garantieanspruch nicht gemäß Ziffer 3a) oder 3b) gemeldet worden ist.
5
Bedienungsfehler
Stellt sich heraus, dass die gemeldete Fehlfunktion des Gerätes durch fehlerhafte Fremd-Hard-
ware, -Software, Installation oder Bedienung verursacht wurde, behält devolo sich vor, den ent-
standenen Prüfaufwand dem Erwerber zu berechnen.
6
Ergänzende Regelungen
a)
Die vorstehenden Bestimmungen regeln das Rechtsverhältnis zu devolo abschließend.
b)
Durch diese Garantie werden weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Wand-
lung oder Minderung, nicht begründet. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem
Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit z.B. bei Personenschäden oder
Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des
Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
c)
Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, mittel-
baren oder Folgeschäden.
d)
Für Datenverlust und/oder die Wiederbeschaffung von Daten haftet devolo in Fällen von
leichter und mittlerer Fahrlässigkeit nicht.
e)
In Fällen, in denen devolo die Vernichtung von Daten vorsätzlich oder grob fahrlässig verur-
sacht hat, haftet devolo für den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßi-
ger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherheitskopien eingetreten wäre.
f)
Die Garantie bezieht sich lediglich auf den Erstkäufer und ist nicht übertragbar.
g)
Gerichtsstand ist Aachen, falls der Erwerber Vollkaufmann ist. Hat der Erwerber keinen all-
gemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder verlegt er nach Vertrags-
abschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der
Bundesrepublik Deutschland, ist devolos Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist.
h)
Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das UN-Kaufrecht gilt im
Verhältnis zwischen devolo und dem Erwerber nicht.
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devolo MicroLink ISDN Router & MicroLink dLAN ISDN Router
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41
Anhang
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