4.7.2.4
IVS (Allgemeine Verhaltensanalyse)
Die IVS-Funktion verarbeitet und analysiert die Bilder, um die Schlüsselinformationen zu
extrahieren, die den angegebenen Regeln entsprechen. Wenn das erkannte Verhalten mit den
Regeln übereinstimmt, löst das System einen Alarm aus.
Diese Funktion haben Sie nur für einige Produkte der Baureihe.
Die IVS- und die Gesichtserkennungsfunktion sind nicht gleichzeitig gültig.
Die IVS-Funktionsumgebung muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Die Gesamtgröße des Objekts darf nicht mehr als 10 % des gesamten Videos betragen.
Die Objektgröße im Video darf 10 x 10 Pixel nicht überschreiten. Die Größe des
zurückgelassenen Objekts muss mehr als 15 x 15 Pixel (CIF-Auflösung) betragen. Die
Objektbreite darf nicht mehr als 1/3 der Höhe und Breite des Videos betragen. Die
empfohlene Höhe beträgt 10 % des Videos.
Der Unterschied zwischen Objekt und Hintergrundhelligkeit muss mehr als 10 Graustufen
betragen.
Das Objekt muss länger als 2 Sekunden im Video angezeigt werden. Die
Bewegungsentfernung ist größer als seine eigene Breite und darf nicht kleiner als 15 Pixel
sein (CIF-Auflösung).
Das Überwachungsumfeld darf nicht zu kompliziert sein. Die IVS-Funktion ist nicht für eine
Umgebung mit zu vielen Objekten oder wechselnden Lichtverhältnissen geeignet.
Die Überwachungsumgebung darf keine Glasflächen, Reflexionslicht vom Boden und von
Wasser enthalten. Sie muss frei von Ästen, Schatten, Mücken und Insekten sein.
Verwenden Sie die IVS-Funktion nicht bei Gegenlicht und vermeiden Sie direktes
Sonnenlicht.
Abbildung 4-130
Lokale allgemeine Bedienungshinweise 158