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Arbeiten mit dem Flurförderzeug
4.1
Sicherheitsregeln für den Fahrbetrieb
Fahrwege und Arbeitsbereiche
Es dürfen nur die für den Verkehr freigegebenen Wege befahren werden. Unbefugte
Dritte müssen dem Arbeitsbereich fernbleiben. Die Last darf nur an den dafür
vorgesehenen Stellen gelagert werden.
Das Flurförderzeug darf ausschließlich in Arbeitsbereichen bewegt werden, in denen
ausreichend Beleuchtung vorhanden ist, um eine Gefährdung von Personen und
Material zu verhindern. Für den Betrieb des Flurförderzeugs bei unzureichenden
Lichtverhältnissen ist eine Zusatzausstattung erforderlich.
WARNUNG!
Die zulässigen Flächen- und Punktbelastungen der Fahrwege dürfen nicht
überschritten werden.
An unübersichtlichen Stellen ist die Einweisung durch eine zweite Person
erforderlich.
Verhalten beim Fahren
Der Bediener muss die Fahrgeschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten
anpassen. Langsam fahren muss der Bediener z.B. in Kurven, an und in engen
Durchgängen, beim Durchfahren von Pendeltüren, an unübersichtlichen Stellen. Der
Bediener muss stets sicheren Bremsabstand zu vor ihm fahrenden Fahrzeugen
halten und das Flurförderzeug stets unter Kontrolle haben. Plötzliches Anhalten
(außer im Gefahrfall), schnelles Wenden, Überholen an gefährlichen oder
unübersichtlichen Stellen ist verboten. Ein Hinauslehnen oder Hinausgreifen aus
dem Arbeits- und Bedienbereich ist verboten.
Sichtverhältnisse beim Fahren
Der Bediener muss in Fahrtrichtung schauen und immer einen ausreichenden
Überblick über die von ihm befahrene Strecke haben. Werden Lasten transportiert,
die die Sicht beeinträchtigen, so muss das Flurförderzeug entgegen der Lastrichtung
fahren. Ist dies nicht möglich, muss eine zweite Person als Einweiser so neben dem
Flurförderzeug hergehen, dass sie den Fahrweg einsehen und gleichzeitig mit dem
Bediener Blickkontakt halten kann. Dabei nur im Schritttempo und mit besonderer
Vorsicht fahren. Flurförderzeug sofort anhalten, wenn der Blickkontakt verloren geht.
Befahren von Aufzügen, Verladerampen und Ladebrücken
Aufzüge dürfen nur befahren werden, wenn diese über eine ausreichende
Tragfähigkeit verfügen, nach ihrer Bauart für das Befahren geeignet und vom
Betreiber für das Befahren freigegeben sind. Dies ist vor dem Befahren zu prüfen.
Das Flurförderzeug muss mit der Last voran in den Aufzug gefahren werden und
eine Position einnehmen, die ein Berühren der Schachtwände ausschließt.
Personen, die im Aufzug mitfahren, dürfen diesen erst betreten, wenn das
Flurförderzeug sicher steht, und müssen den Aufzug vor dem Flurförderzeug
verlassen. Der Bediener muss sicherstellen, dass während des Be- und
Entladevorganges die Verladerampe oder Ladebrücke nicht entfernt oder gelöst
wird.
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