11. MENÜBILDSCHIRME
11-12 Menübildschirm HEADER REC
Der Menübildschirm HEADER REC wird für mit der Funktion HEADER REC zusammenhängende Einstellungen verwendet.
(☞ Seite 58)
Punkt
START KEY
Stellt ein, ob Kopfdatenaufzeichnung durchgeführt werden soll oder nicht,
wenn der VTR-Triggerschalter bei gedrückter Taste STOP gedrückt wird.
STOP+VTR : Kopfdatenaufzeichnung wird durchgeführt.
DISABLE
TC DATA
Stellt den Zeitcodewert für den Punkt ein, an dem die
Kopfdatenaufzeichnung (HEADER REC) abgeschlossen ist und Eintritt
in den Aufnahmebereitschaftsmodus erfolgt.
EXECUTE
ZERO PRESET : Stellt alle Zeitcode auf Null (0) zurück.
CANCEL
* Der Zeitcodewert an dem Punkt, an dem Eintritt in den
Aufnahmebereitschaftsmodus erfolgt, kann sich um einige Einzelbilder
von dem Einstellwert für diesen Punkt unterscheiden.
UB DATA
Stellt die Benutzerbits für den Kopfdatenabschnitt (HEADER REC) ein.
EXECUTE
ZERO PRESET : Stellt alle Benutzerbitdaten auf Null (0) zurück.
CANCEL
MEMO:
● Die Benutzerbits für den normalen Aufnahmeabschnitt werden am
Menübildschirm TC/UB/CLOCK eingestellt.
● Dieser Punkt kann nicht eingestellt werden, wenn der Punkt UB
REC am Menübildschirm TC/UB/CLOCK auf OFF gestellt ist. In
diesem Fall wird "- - - -" angezeigt.
BARS TIME
Stellt die Dauer (Sekunden) für Aufzeichnung von Farbbalkensignal und
Prüfton (1 kHz) während Kopfdatenaufzeichnung (HEADER REC) ein.
(Schritte von 1 Sekunde)
BLACK TIME
Stellt die Dauer (Sekunden) für Aufzeichnung von des Schwarzsignals
während Kopfdatenaufzeichnung (HEADER REC) ein. (Schritte von 1
Sekunde)
PAGE BACK
Der Menübildschirm TC/UB/CLOCK kehrt zurück, wenn der Skalenring
SHUTTER gedrückt wird.
G-84
Funktion
: Kopfdatenaufzeichnung wird nicht durchgeführt.
: Bestätigt den eingestellten Zeitcode.
: Löscht den eingestellten Zeitcode.
: Bestätigt die eingestellten Benutzerbits.
: Löscht die eingestellten Benutzerbits.
Variationsbereich Anfängliche Einstellung
STOP+VTR
DISABLE
DISABLE
EXECUTE
EXECUTE
ZERO PRESET
CANCEL
EXECUTE
EXECUTE
ZERO PRESET
CANCEL
0 SEC
30 SEC
bis
99 SEC
0 SEC
30 SEC
bis
99 SEC
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