11.2 Lüften
11-2
Die kostenpflichtige Prüfung der Gas-
anlage ist alle zwei Jahre von einem
Flüssiggas-Sachkundigen zu wieder-
holen. Diese Prüfung ist auf der Prüf-
bescheinigung nach DVGW G 607 und
EN 1949 zu bestätigen. Verantwortlich
für die termingemäße Veranlassung
der Überprüfung ist der Betreiber.
Sicherheitsgasregler und Schläuche
nach spätestens 10 Jahren ersetzen!
Schmieren und Ölen
Kontrollieren und schmieren Sie regelmäßig die
Gleitstellen und Lagerteile des Fahrwerkes. Bei
Caravans, die weniger gefahren werden, ist eine
jährliche Wartung erforderlich.
Zum Schmieren und Ölen gilt
• Lagerstellen am Gehäuse der Auflaufeinrich-
tung schmieren.
• Bewegliche Teile wie Bolzen und Gelenkstel-
len ölen.
• Gleitstellen der Auflaufeinrichtung schmieren.
• Das Spiel der Lagerstellen für die Schub-
stange von Zeit zu Zeit überprüfen.
• Sämtliche Gleit- und Lagerteile in regelmäßi-
gen Abständen von Schmutz befreien und ölen.
Aus Sicherheitsgründen müssen die Er-
satzteile für Heizgeräte den Angaben
des Geräteherstellers entsprechen und
sind von diesem oder einem von ihm
bevollmächtigten Vertreter einzubauen.
Eine ausreichende Be- und Entlüftung des Wa-
geninneren ist für ein behagliches Raumklima
unerlässlich. Zusätzlich werden Korrosionsschä-
den durch Schwitzwasser vermieden.
Schwitzwasser bildet sich durch
- geringes Raumvolumen.
- Atmung und Körperausdünstungen der Insassen.
- Hereintragen feuchter Kleidung.
- Betrieb des Gaskochers und ggf. Backofens.
Zur Vermeidung von Schäden durch
Schwitzwasserbildung für ausreichen-
den Luftaustausch sorgen!