EPAC Antriebssystem
Sämtliche KTM Fahrräder mit elektrischem Antriebssystem sind EPACs (Electrically Power Assisted Cycles) entsprechend EN
15194 und unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Montage von Bordcomputer, Akku und Antriebseinheit von einem
Fahrrad ohne Antriebsunterstützung. Sämtliche Komponenten, welche in Verbindung mit dem Antriebssystem zum Einsatz
kommen, sind auf den nachstehenden Seiten im Detail beschrieben. Beachten Sie, dass die Motoreneinheit nachstehend
auch als Drive Unit, der Akku als Power Pack oder Powertube, das Display als Bordcomputer sowie das Ladegerät als Char-
ger bezeichnet wird. EPACs werden in dieser Zusatzanleitung auch als eBikes bezeichnet.
In den EPACs von KTM werden ausschließlich Original Antriebskomponenten und Original Akkus des jeweiligen
Herstellers verbaut. Verwenden Sie daher für Nachrüst- und Ersatzzwecke ausschließlich Originalteile des
entsprechenden Herstellers. Die Verwendung fremder oder nicht geeigneter Antriebskomponenten und Ak-
kus kann zur Überhitzung, Entzündung oder sogar Explosion des Akkus führen. Es erlöschen auch sämtliche
Garantie- und Gewährleistungsansprüche für das Antriebssystem.
EPAC-Antriebskomponenten verschiedener Modelljahre sind untereinander nur teilweise kompatibel. Versuchen Sie nie-
mals, nicht-kompatible Antriebskomponenten gewaltsam einzusetzen. Sie gefährden dadurch sich selbst und andere Per-
sonen. Es erlöschen sämtliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche des Antriebssystems.
EPACs mit gänzlich im Unterrohr integriertem Akku, dürfen unter keinen Umständen ohne geschlossene Akkuabdeckung
gefahren werden.
Gesetzliche Grundlagen
Die einzuhaltenden Bestimmungen leiten sich aus folgenden Normen/Richtlinien ab:
· DIN EN 15194 / Fahrräder – Elektromotorisch unterstütze Räder – EPAC-Fahrräder
· Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
· DIN EN ISO 4210-2 / Fahrräder - Sicherheitstechnische Anforderungen an Fahrräder - Teil 2: Anforderungen für City- und
Trekkingfahrräder, Jugendfahrräder, Geländefahrräder (Mountainbikes) und Rennräder
· Jeweils geltende Straßenverkehrsordnungen
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Die Nenndauerleistung darf 250W nicht überschreiten. (Maximalleistung kurzfristig 600W)
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Der Motor darf ausschließlich Unterstützung leisten, wenn der Fahrer selbst pedaliert.
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Eine maximale Unterstützungsgeschwindigkeit von 25km/h ist vorgesehen.Bei zunehmender Geschwindigkeit muss
die Motorleistung abnehmen.
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Eine Schiebehilfe, welche das EPAC selbsttätig beschleunigt, darf nur bis 6km/h wirken.
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Es besteht keine Helmpflicht. In Ihrem eigenen Sicherheitsinteresse sollten Sie dennoch einen geprüften Fahrradhelm
tragen.
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Es besteht keine Führerscheinpflicht.
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Es besteht keine Versicherungspflicht.
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Die Benutzung von Fahrradwegen ist wie bei einem normalen Fahrrad geregelt.
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Sämtliche KTM-EPACs sind für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr geeignet. Eine Ausnahme dazu stellen
Kinder-EPACs dar. Kinder-EPACs sind für Personen ab dem vollendeten 8. Lebensjahr nach einer umfassenden Ein-
führung gestattet.
Diese Bestimmungen gelten weitestgehend in der gesamten europäischen Union. Beachten Sie aber, dass darüber hinaus
zusätzliche nationale gesetzliche Regelungen die Benutzung von EPACs regeln können. Im europäischen Ausland können
andere Bedingungen gelten.