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Stilllegung des Flurförderzeugs
Wird das Flurförderzeug länger als einen Monat stillgelegt, darf es nur in einem
frostfreien und trockenen Raum gelagert werden. Die Maßnahmen vor, während und
nach der Stilllegung wie nachfolgend beschrieben durchführen.
Das Flurförderzeug muss während der Stilllegung so aufgebockt werden, dass die
Räder keinen Kontakt zum Boden haben. Nur so ist gewährleistet, dass Räder und
Radlager nicht beschädigt werden.
Z
Aufbocken des Flurförderzeugs, siehe Seite 109.
Soll das Flurförderzeug für mehr als 6 Monate stillgelegt werden, weitergehende
Maßnahmen mit dem Kundendienst des Herstellers absprechen.
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