Baumaschinen- und Kommunaltransporter, Fahrzeugtransporter, Kipper
8 Reinigung, Wartung und Inspektion
8.4 Inspektion
Nicht oder falsch durchgeführte In-
spektion
Lebensgefahr, Sachschäden.
•
Inspektionen sind durch autorisierte
Fachbetriebe durchzuführen.
8.4.1 Übergabe-Inspektion
Fahrzeugteil
Bremsanlage
Bereifung
Beleuchtung
Räder
Auflaufbremse
8.4.2 Erste Inspektion (spätestens 1000 km nach Auslieferung)
Fahrzeugteil
Aufbau
Bereifung
Radlager
Bremsanlage
01/11
•
•
Prüfkriterium
Bremswirkung
Luftdruck
Leuchten
Radschrauben
Kupplung
Prüfkriterium
Schraubverbindung
Beleuchtung
Luftdruck
Spiel
Bremswirkung
Arbeiten an Bremsanlagen sowie an
elektrischen und hydraulischen Anla-
gen sind nach den jeweiligen Herstel-
ler-Angaben durchzuführen.
Inspektionsarbeiten unter der gekipp-
ten Ladefläche nur unter Zuhilfenah-
me geeignetetr Stützen durchführen.
durchzuführende Arbeit
prüfen, ggf. einstellen
prüfen, ggf. anpassen
prüfen, ggf. instandsetzen
nach 50 km prüfen (siehe
„Radschrauben")
nach 100 km prüfen
durchzuführende Arbeit
kontrollieren, ggf. nachziehen
kontrollieren, ggf. instandset-
zen
prüfen, ggf. anpassen
prüfen, ggf. erneuern
prüfen, ggf. erneuern
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