Allgemeine Hinweise
Es sollten insbesondere aus sicherheitstechnischen
Gründen für die konzentrische Luft-/Abgasführung
und Abgasleitungen nur Original Wolf-Teile verwen-
det werden.
Die Montagebeispiele sind ggf. an die bau- und län-
derrechtlichen Vorschriften anzupassen. Fragen zur
Installation, insbesondere zum Einbau von Revisions-
teilen und Zuluftöffnungen, sind mit dem zuständigen
Bezirksschornsteinfegermeister zu klären.
Bei niedrigen Außentemperaturen kann es
vorkommen, dass der im Abgas enthaltene
Wasserdampf an der Luft-/Abgasführung
kondensiert und zu Eis gefriert. Dieses
Eis kann u. U. vom Dach herabstürzen
und dadurch Personen verletzen bzw. Ge-
genstände beschädigen. Durch bauseitige
Massnahmen, wie z.B. durch die Montage
eines Schneefangs ist das Herabfallen von
Eis zu verhindern.
Werden mit einer Luft-/Abgasführung Ge-
schosse überbrückt, so müssen die Leitun-
gen außerhalb des Aufstellraumes in einem
Schacht mit einer Feuerwiderstandsdauer
von mindestens 90 Min. und bei Wohnge-
bäuden geringer Höhe von mind. 30 Min.
geführt werden. Bei Nichteinhaltung dieser
Anweisung könnte es zu Brandübertragung
kommen.
Gas-Brennwerttherme mit einer Luft-/
Abgasführung über Dach dürfen nur im
Dachgeschoss oder in Räumen, bei denen
die Decke zugleich das Dach bildet oder
sich über der Decke lediglich die Dachkon-
struktion befindet, installiert werden.
Für Gasthermen mit einer Luft-/Abgasführung über
Dach, bei denen sich über der Decke lediglich die
Dachkonstruktion befindet, gilt folgendes:
Wird für die Decke eine Feuerwiderstands-
dauer verlangt, so müssen die Leitungen
für die Verbrennungsluftzuführung und
Abgasabführung im Bereich zwischen der
Oberkante der Decke und der Dachhaut
eine Verkleidung
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Planungshinweise
haben, die ebenfalls diese Feuerwider-
standsdauer hat und aus nichtbrennbaren
Baustoffen besteht. Werden die hier ge-
nannten Vorkehrungen nicht getroffen, be-
steht die Gefahr der Brandübertragung.
Wird für die Decke keine Feuerwiderstands-
dauer vorgeschrieben, so müssen die Lei-
tungen für die Verbrennungsluftzuführung
und Abgasabführung von der Oberkante
Decke bis zur Dachhaut in einem Schacht
aus nicht brennbaren, formbeständigen
Baustoffen oder in einem metallenen
Schutzrohr verlegt werden (mechanischer
Schutz). Werden die hier genannten Vorkeh-
rungen nicht getroffen, besteht die Gefahr
der Brandübertragung.
Ein Abstand der konzentrischen Luft-/Abgasfüh-
rung von brennbaren Baustoffen bzw. brennbaren
Bestandteilen ist nicht erforderlich, da bei Nennwär-
meleistung keine höheren Temperaturen als 85°C
auftreten.
Ist lediglich eine Abgasleitung verlegt, so sind die
Abstände gemäß DVGW/TRGI 2008 einzuhalten.
Die Luft-/Abgasführung darf ohne Schacht
nicht durch andere Aufstellungsräume ge-
führt werden, da die Gefahr der Brandüber-
tragung besteht sowie kein mechanischer
Schutz gewährleistet ist.
Die Verbrennungsluft darf nicht aus Kami-
Achtung
nen angesaugt werden, in welchen vorher
Abgase aus Öl- oder Festbrennstoffkesseln
abgeführt wurden!
Fixierung der Luft-/Abgasführung oder
Abgasleitung außerhalb von Schächten
durch Abstandschellen mindestens im
Abstand von 50 cm zum Geräteanschluss
oder nach bzw. vor Umlenkungen, damit
eine Sicherung gegen Auseinanderziehen
der Rohrverbindungen erreicht wird. Bei
Nichteinhaltung besteht die Gefahr von
Abgasaustritt, Gefahr von Vergiftung durch
ausströmendes Abgas. Außerdem kön-
nen Beschädigungen am Gerät die Folge
sein.
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