Betriebsanleitung
PP
4.6.5
Maschine heben
Personenschäden
Die angehobene Maschine stellt eine Gefahr für Personen in der näheren Umgebung dar und kann
zu Verletzungen oder sogar Tod führen.
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Personen- und Sachschäden
Heben der Maschine ohne oder mit ungeeignetem Hebegeschirr kann zu Verletzungen und
Beschädigungen führen.
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Sicherstellen, dass sich im Bereich der angehobenen Maschine keine Personen aufhalten.
Die Maschine darf nur mit einem geeigneten und ausreichend dimensionierten Hebegeschirr an
den hier beschriebenen Anschlagösen gehoben werden.
Ein passendes Hebegeschirr kann bei der Fa. Probst bestellt werden.
Die angegebenen Längen der Ketten müssen eingehalten werden.
Jeder einzelne Kettenstrang des Hebegeschirrs und dessen Befestigungselemente (Ösen,
Schäkel usw.) müssen einer Belastung von 2500 kg standhalten.
Bedienung
1.
2.
3.
4. Maschine an den Anschlagösen (2)
Bei Verwendung eines Hebegeschirrs
eines anderen Herstellers, muss der
Schäkel (1) mit einem Bolzen mit
mind. Ø 25 mm gesichert werden.
V4
Ggf. Bunker komplett entleeren.
Schäkel (1) an Anschlagöse (2)
befestigen.
Hebegeschirr (3) wie gezeigt an den
Anschlagösen (2) und (4) befestigen.
A
1700 mm
B
2000 mm
und (4) anheben.
DE