4.4 S
EITENSICHERUNGEN
4.4.1 Spezielle Sicherheitshinweise für Seitensicherungen
Seitensicherungen stellen einen geeigneten Schutz für Patienten bzw. Bewohner gegen
ungewolltes Herausfallen aus dem Bett dar. Sie sind jedoch nicht dazu geeignet, ein be-
absichtigtes Verlassen des Bettes zu verhindern.
Bei unsachgemäßer Anwendung ist eine erhebliche Bewohner-Gefährdung durch
Strangulation möglich. Beachten Sie daher in jedem Fall die folgenden Hinweise.
• Verwenden Sie nur technisch einwandfreie, unbeschädigte Seiten-
• Verwenden Sie nur die in dieser Anleitung be-
• Beurteilen und berücksichtigen Sie vor dem Einsatz von Seitensi-
• Verwenden Sie nur geeignete, nicht zu weiche Polsterauflagen
• Wenn erhöhte Spezial-Matratzen (zur Prophylaxe oder Therapie)
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EDIENUNG
sicherungen, die sicher einrasten!
schriebenen Seitensicherungen. Seitensiche-
rungen sind entweder werkseitig fest im Bett
integriert oder als Zubehör erhältlich.
cherungen den klinischen Zustand und die Besonderheiten beim
Körperbau des jeweiligen Bewohners:
-
Ist der Bewohner z. B. sehr stark verwirrt oder sehr unruhig,
verzichten Sie möglichst auf Seitensicherungen und greifen Sie
zu alternativen Sicherungsmaßnahmen wie Bettschürzen usw.
-
Bei besonders kleinen, schmächtigen Bewohnern ist gegebe-
nenfalls ein zusätzlicher Schutz zur Verringerung der Seitensi-
cherung-Spaltabstände erforderlich. Verwenden Sie dann z. B.
Seitensicherungs-Schaumbezüge
(Zubehör), Fixiergurte usw. Nur so ist eine wirksame sichere
Schutzfunktion gewährleistet und die Gefahr von Einklemmen
und Durchrutschen des Bewohners verringert.
nach DIN 13014 mit einem Raumgewicht von mind. 38 kg/m³ und
einer Höhe von mindestens 10 cm bis maximal ca. 20 cm (siehe
auch Kapitel 8).
wie z. B. Anti-Dekubitus- Matratzen eingesetzt werden, sollte auch
die wirksame Höhe der Seitensicherung von mindestens 22 cm
über der unbelasteten Matratze gewährleistet sein.
Wird dieses Maß nicht eingehalten, müssen Sie in eigener Verant-
wortung und Risikobewertung je nach klinischem Zustand des Be-
wohners eventuell zusätzliche/alternative geeignete
Schutzmaßnahmen ergreifen, wie z. B.:
-
zusätzliche Sicherungssysteme für den Patienten
-
regelmäßige, häufigere Kontrollen des Patienten
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interne Dienstanweisungen für die Anwender
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