DOME
Transport und Auspacken
2.2 - TRANSPORT
2.2.a - Sendung (Abb. 1)
Die Maschine wird in einem Umreifungskarton an einer
durch Schrauben befestigten Holzpalette positioniert.
Die Maschinensendung kann wie folgt erfolgen:
a)
LKW
b)
Luftweg
c)
See
d)
Bahn
Die Wahl unter den verschiedenen Sendungsmöglich-
keiten ist beim Vertragsabschluss zwischen Lieferanten
und Einkäufer zu vereinbaren.
Die die Maschine enthaltende Verpackung
ist vor Witterungen zu schützen, es ist ver-
boten an der Verpackung andere Kisten
oder Materialien zu positionieren.
2.2.b - Verpackungsheben (Abb. 2)
Die Handhabung der Schachtel soll ganz sorgfältig
erfolgen. Zur Durchführung der Hebe- sowie Positionier-
verfahren der Schachtel sind für das Gewicht derselben
geeignete Hebemittel auszuwählen.
Die Schachtel ist mit Kran oder Flaschenzug mit ge-
eigneten Riemen oder mit einem Gabelstapler, wobei
die Gabeln in die dazu bestimmten Zinken einzusetzen
sind, aufzuheben.
GEFAHRLAGE
Nur befugtes Fachpersonal darf Hebe- und
Handlingverfahren durchführen.
Der Hersteller weist jegliche Haftung für
Personen- oder Sachschäden von sich,
die auf die mangelnde Beachtung der gel-
tenden Sicherheitsnormen für Heben und
Transportieren von Materialien inner- oder
außerhalb des Werks zurückzuführen sind.
2.2.c - Einlagerung
Die Kiste, die die Maschine enthält, ist bei
Einlagerung derselben vor Witterungen zu
schützen, es ist verboten an der Kiste ande-
re Kisten oder Materialien zu positionieren.
WICHTIG
WICHTIG
A FB I G B.. 1 1
a
c
A FB I G B.. 2
Hebestellen
b
d
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