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Bedienpersonal; Für Verschiedene Tätigkeitsbereiche Werden Folgende Qualifikationen Benannt - Bär Cargolift BC 1000 F2 Originalbetriebsanleitung

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3. Sicherheit
• Der Betreiber muss die Zuständigkei-
ten für Bedienung, Wartung und Pflege
eindeutig regeln, festlegen und doku-
mentieren.
• Der Betreiber muss dafür sorgen, dass
alle Mitarbeiter, die mit dem Cargolift
umgehen die Betriebanleitung gelesen
und verstanden haben.
Zudem muss er das Personal in regelmäs-
sigen Abständen schulen und über die
Gefahren informieren.
• Der Betreiber ist dafür verantwortlich,
dass der Cargolift stets in technisch ein-
wandfreiem Zustand ist. Deshalb sind die
Hinweise im Kapitel Wartung und Pflege
unbedingt einzuhalten.
• Regelmäßige Prüfung: Nach der Un-
fallverhütungsvorschrift ist der Cargolift
jährlich durch einen Sachkundigen zu
überprüfen und im Prüfbuch zu dokumen-
tieren (BGR 500 / BGG 945).

3.8 Bedienpersonal

Anforderungen
Warnung!
Verletzungsgefahr bei
mangelnder Qualifikation!
WARNUNG!
Unsachgemäßer Umgang kann zu erhebli-
chen Personen- und Sachschäden führen.
Tätigkeiten nur von den dafür in dieser
Anleitung benannten Personen durch-
führen lassen.
HINWEIS!
VORSICHT!
40000000756_DE_03
VORSICHT!
Für verschiedene Tätigkeitsbereiche
werden folgende Qualifikationen
benannt:
• Unterwiesene Person zur Bedienung
und Pflege wurde vom Betreiber über ihr
die übertragenen Arbeiten und möglichen
Gefahren unterrichtet.
• Fachpersonal zur Wartung und Re-
paratur ist aufgrund seiner Ausbildung in
der Lage die ihm übertragenen Arbeiten
auszuführen und selbstständig Gefahren
zu erkennen.
Anforderungen an die Bedienungs-
personen:
Mit der selbständigen Bedienung von
Hubladebühnen dürfen nur Personen
beschäftigt werden, die das 18. Lebens-
jahr vollendet haben, in der Bedienung
der Hubladebühne unterwiesen sind und
ihre Befähigung hierzu gegenüber dem
Unternehmen nachgewiesen haben. Sie
müssen ausdrücklich mit dem Bedienen
beauftragt sein. Der Auftrag zum Bedie-
nen von Hubladebühnen kann mündlich
erteilt werden. Im Sinne der Klarheit ist
aber die schriftliche Form zu empfehlen.
Aufsichtsführender:
Arbeiten mehrere Personen an Hublade-
bühnen zusammen, hat der Unternehmer
einen Aufsichtsführenden zu bestimmen.
Er überwacht die Durchführung der Ar-
beiten und sorgt für deren arbeitssichere
Ausführung.
Hierfür muss er ausreichende Kenntnisse
und Erfahrungen besitzen und weisungs-
befugt sein.
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