3. Sicherheit
führt werden können. Der Quetsch- und
Scherbereich zwischen Plattform und
Aufbau sowie zwischen Plattform, mitfah-
rendem Unterfahrschutz und Fahrbahn ist
besonders zu beachten.
• Fahrzeug gegen ungewollte Bewegung
sichern (Handbremse, Getriebe, Unter-
legkeil).
• Vorhandene Koffertüren in geöffnetem
Zustand sichern.
• Festhaltemöglichkeit nützen. Vorgesehe-
nen Standplatz freihalten.
Fahrzeuge mit Abstützungen:
• Die ordnungsgemäße Auflage von Ab-
stützungen auf geeignetem Untergrund
vor Inbetriebnahme des Cargolifts prüfen.
Kraftbetriebene Abstützungen beim Aus-
und Einfahren beobachten.
Fahrzeuge ohne Abstützungen:
• Ohne entsprechende Abstützung des
Fahrzeuges kann zum Beispiel beim
Aufnehmen der Rollbehälter und teilbe-
ladenem Fahrzeug eine Ausfederung der
Vorderachse erfolgen, die im Extremfall
zum Verrutschen der Ladung und damit
zu einer Gefährdung von Personen führen
kann.
Um dies zu vermeiden, ist die Ladung
gegen Verrutschen zu sichern!
40000000756_DE_03
• Hubladebühnen, die im Verkehrsraum
von Fahrzeugen aufgestellt werden oder
in diesen hineinragen, in geeigneter Weise
gegen Verkehrsgefahren sichern. Zum
Beispiel: Verkehrsleitkegel aufstellen, den
Einsatzort absperren oder durch Siche-
rungsposten absichern.
Beim Betreiben des Cargolifts muss die
Plattform durch Warnmarkierungen und
gelbe Blinkleuchten für den nachfolgen-
den Verkehr deutlich erkennbar sein (vgl.
§53b Abs.5 StVZO).
• Wir empfehlen, den Laderaum mit
einem Arbeitsscheinwerfer so zu beleuch-
ten, dass einerseits der Arbeitsbereich
des Cargolifts genügend beleuchtet und
andererseits das Hindernis für den fließen-
den Verkehr besser erkennbar ist.
• Vor Aufnahme der Arbeiten auf der
Plattform die Einrichtungen zur Siche-
rung gegen Abstürzen von Personen
und Herabfallen von Gegenständen in
Schutzstellung bringen.
– 11 –
200007077