Gefahrenabstand wegen Lichtintensität
Dieser Projektor wurde gemäß dem Standard IEC 62471:2006 als Produkt der Risikogruppe 3
eingestuft, da er möglicherweise gefährliche optische und thermische Strahlung ausgeben kann.
Warnung! Bei Nichteinhaltung der nachfolgenden Anweisungen drohen ernsthafte Verletzungen.
• Gefahr dauerhafter/vorübergehender Erblindung! Eine direkte Aussetzung des Strahls darf nicht
erlaubt werden. RG3 IEC 62471:2006.
• Gefahr dauerhafter/vorübergehender Erblindung! Bediener müssen den Zugang zum Strahl
innerhalb des Gefahrenabstands kontrollieren oder das Produkt so installieren, dass eine
Aussetzung der Augen des Publikums innerhalb des Gefahrenabstands verhindert wird. Die
Gefahrenzone darf nicht niedriger als 3,0 m über dem Boden sind. Darüber hinaus sollte der
horizontale Abstand zur Gefahrenzone mindestens 2,5 m betragen.
• Extreme Helligkeit! Platzieren Sie keine reflektierenden Gegenstände im Lichtpfad des Produktes.
• Das helle Licht kann dauerhafte Augenschäden verursachen.
• Der Einsatz des Projektors mit den Objektiven PN 140-109101-XX, 140-110103-XX, 140-114107-
XX und 140-115108-XX, bei denen das Projektionsverhältnis kleiner oder gleich 2,0:1 ist, führt zu
Emissionen der Risikogruppe 2 vom Projektor. Bei Einsatz des Projektors mit diesen Objektiven
wurde kein Gefahrenabstand identifiziert. Zur Einhaltung der oben aufgelisteten Warnhinweise
müssen Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung ernsthafter Verletzungen ergriffen werden.
Diagramm und Tabelle zeigen die Zonen für Gefahrenabstände optischer und thermischer
Strahlung:
•
A – Gefahrenzone. Der Bereich, in dem das Projektionslicht vom Laserprojektor oberhalb der
Emissionsgrenzen für die Risikogruppe 2 liegt. Die Lichtintensität kann bereits nach kurzer
Aussetzung (bevor eine Person ihre Augen von der Lichtquelle abwenden kann) Augenschäden
verursachen. Das Licht kann Hautverbrennungen verursachen.
•
B – Gefahrenabstand. Bediener müssen den Zugang zum Strahl innerhalb des
Gefahrenabstands kontrollieren oder das Produkt so installieren, dass eine Aussetzung der
Augen des Publikums innerhalb des Gefahrenabstands verhindert wird.
•
C – zugangsfreie Zone. Horizontaler Abstand zur zugangsfreien Zone muss mindestens 2,5 m
betragen.
HS-Serie Bedienungsanleitung
020-000886-04 Rev. 1 (09-2017)
Sicherheit
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