Wartung und Pflege
5.4
Hinweis zum Typenschild
Gerätetyp, Gerätenummer und Baujahr sind wichtige Angaben zur Identifikation des Gerätes. Sie sind bei
Ersatzteilbestellungen, Gewährleistungsansprüchen und sonstigen Anfragen zum Gerät stets mit
anzugeben.
Die maximale Tragkraft gibt an, für welche maximale Belastung das Gerät ausgelegt ist.
Die maximale Tragkraft darf nicht überschritten werden.
Das im Typenschild bezeichnete Eigengewicht ist bei der Verwendung am Hebezeug/Trägergerät (z.B. Kran,
Kettenzug, Gabelstapler, Bagger...) mit zu berücksichtigen.
Beispiel:
5.5
Hinweis zur Vermietung/Verleihung von PROBST-Geräten
Bei jeder Verleihung/Vermietung von PROBST-Geräten muss unbedingt die dazu gehörige Original
Betriebsanleitung mitgeliefert werden (bei Abweichung der Sprache des jeweiligen Benutzerlandes, ist
zusätzlich die jeweilige Übersetzung der Original Betriebsanleitung mit zuliefern)!
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