Wartung und Pflege
5.3
Prüfungspflicht
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Gerät mindestens jährlich durch einen Sachkundigen
geprüft und festgestellte Mängel sofort beseitigt werden ( siehe BGR 500).
Die dementsprechenden gesetzlichen Bestimmungen u. die der Konformitätserklärung sind zu
beachten!
Diese Prüfplaketten können bei uns bezogen werden. (Bestell-Nr.: 2904.0056+Tüv-Aufkleber mit
Jahreszahl)
Wir empfehlen, nach durchgeführter Prüfung und Mängelbeseitigung des Gerätes die Prüfplakette
„SICHERHEITSPRÜFUNG" gut sichtbar anzubringen.
Die Sachkundigenprüfung ist unbedingt zu dokumentieren!
Gerät
Jahr
5480.0002
Datum
Sachkundiger
V5
14 / 15
Firma
DE