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Brennbare Messstoffe; Gerätekategorie - KROHNE DK37/M8 Zusatzanleitung

Schwebekörper-durchflussmessgerät
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DK37/M8 - H250/M8

2.4 Brennbare Messstoffe

Atmosphärische Bedingungen:
Atmosphärische Bedingungen:
Atmosphärische Bedingungen:
Atmosphärische Bedingungen:
Die ATEX-Richtlinie legt keine Werte für atmosphärische Bedingungen fest. Allerdings wird als
Grundlage für explosionsbestimmende Kenngrößen von folgendem Temperatur- und
Druckbereich ausgegangen:
T
= -20...+60°C / -4...+140°F und P
atm
Außerhalb dieser Bereiche liegen für die meisten Gemische keine Kennzahlen hinsichtlich des
Zündverhaltens vor.
Betriebsbedingungen:
Betriebsbedingungen:
Betriebsbedingungen:
Betriebsbedingungen:
Schwebekörper-Durchflussmessgeräte arbeiten betriebsmäßig außerhalb der atmosphärischen
Bedingungen, so dass der Explosionsschutz, ungeachtet der Zoneneinteilung, aufgrund
fehlender sicherheitstechnischer Kennzahlen für das Innere des Messteils grundsätzlich nicht
anzuwenden ist.
WARNUNG!
Der Betrieb mit brennbaren Messstoffen ist nur zulässig, wenn unter Betriebsbedingungen kein
explosionsfähiges Brennstoff / Luftgemisch im Inneren des Durchflussmessgeräts gebildet
wird. Der Betreiber ist verantwortlich für den sicheren Betrieb des Durchflussmessgeräts
hinsichtlich der Temperaturen und Drücke der verwendeten Messstoffe. Bei brennbaren
Messstoffen sind die Messteile in die wiederkehrende Druckprüfung der Anlage einzubeziehen.
Bei der Geräteausführung H250/C... (PTFE-Ausführung, nichtleitfähig) muss eine
Mindestleitfähigkeit des Messstoffs von mindestens 10
Gefährdung durch elektrostatische Aufladung zu vermeiden.
2.5 Gerätekategorie
Schwebekörper-Durchflussmessgeräte sind nach EN 60079-0 und EN 60079-11 in
Kategorie II 2 G bzw. EPL Gb für den Einsatz in Zone 1 ausgelegt.
Je nach Gerätevariante sind Schwebekörper-Durchflussmessgeräte zusätzlich in
Kategorie II 2 D bzw. EPL Db für den Einsatz in Zone 21 ausgelegt.
Auch das Innere des Messteils ist für Zone 1 zugelassen.
INFORMATION!
Definition der Zone 1 nach EN 1127-1, Anhang B:
Bereich, in dem damit zu rechnen ist, dass explosionsfähige Atmosphäre als Mischung
brennbarer Stoffe in Form von Gas, Dampf oder Nebel mit Luft bei Normalbetrieb gelegentlich
auftritt.
Definition der Zone 21 nach EN 1127-1, Anhang B:
Bereich, in dem damit zu rechnen ist, dass explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke
brennbaren Staubes in Luft bei Normalbetrieb gelegentlich auftritt.
05/2018 - 4005351502 - AD DK37/H250/M8 ExII2GD R02 de
GERÄTEBESCHREIBUNG
= 0,8...1,1 bar / 11,6...15,9 psi
atm
-8
S/m gewährleistet werden, um
www.krohne.com
2
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Diese Anleitung auch für:

H250/m8

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