Opel Corsa
Hinweise zur Bedienungs- und Einbauanweisung
1
Wichtige Hinweise (nicht abschließend)
1.1
Einbau und Reparatur
Das unsachgemäße Einbauen oder Reparieren von Webasto Heiz- und
Kühlsystemen kann Feuer verursachen oder zum Austritt von tödlichem
Kohlenmonoxid führen. Dadurch können schwere oder tödliche Verlet-
zungen hervorgerufen werden.
Für den Einbau und die Reparatur von Webasto Heiz- und Kühlsystemen
bedarf es eines speziellen Firmentrainings, technischer Dokumentation,
Spezialwerkzeuge und einer Spezialausrüstung.
Einbau und Reparatur dürfen NUR durch per Webastotraining geschulte und
zertifizierte Personen vorgenommen werden. Versuchen Sie NIEMALS,
Webasto Heiz- oder Kühlsysteme einzubauen oder zu reparieren, wenn Sie
das Webastotraining nicht erfolgreich abgeschlossen haben und Ihnen die
notwendigen technischen Fähigkeiten oder die für einen sachgerechten
Einbau und Reparatur nötigen technischen Dokumentationen, Werkzeuge
und Ausrüstungen fehlen.
Es dürfen nur Originalteile von Webasto verwendet werden. Bitte beachten Sie hierzu
den Zubehörkatalog Luft- und Wasserheizgeräte von Webasto.
1.2
Bedienung
Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, empfehlen wir, das Heizgerät alle zwei
Jahre von einem autorisierten Webasto Händler prüfen zu lassen, insbesondere bei
Einsatz über einen langen Zeitraum und/oder extremen Umgebungsverhältnissen.
Betreiben Sie das Heizgerät wegen Vergiftungs- und Erstickungsgefahr nicht in
geschlossenen Räumen.
Vor dem Auftanken ist das Heizgerät immer auszuschalten.
Das Heizgerät darf nur mit den dafür vorgeschriebenen Kraftstoff Diesel
(DIN EN 590) bzw. Benzin (DIN EN 228) verwendet werden.
Das Heizgerät darf nicht mit einem Hochdruckreiniger gereinigt werden.
1.3
Bitte beachten
Befolgen Sie IMMER alle Webasto Einbau- und Bedienungsanweisungen und
beachten Sie alle Warnhinweise.
Um alle Funktionen und Eigenschaften des Heizgerätes kennen und verstehen zu
lernen, ist die Bedienungsanweisung aufmerksam zu lesen und stets zu beachten.
Für sachgemäße und sichere Einbau- und Reparaturarbeiten ist die Einbauanweisung
samt Warn- und Sicherheitshinweisen aufmerksam zu lesen und stets zu beachten.
Bitte wenden Sie sich für sämtliche Einbau- und Reparaturarbeiten immer an eine von
Webasto autorisierte Werkstatt.
Webasto übernimmt keine Haftung für Mängel und Schäden, die auf eine Nicht-
beachtung der Einbau-, Reparatur- und Bedienungsanweisungen und der darin
enthaltenen Hinweise zurückzuführen sind.
Dieser Haftungsausschluss gilt insbesondere für unsachgemäße Einbauten
und Reparaturen, Einbauten und Reparaturen durch ungeschulte Personen
oder im Falle der Nichtverwendung von Originalersatzteilen.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
und wegen auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen beru-
hender Schäden bleibt ebenso unberührt wie die zwingende Produkthaftung.
Der Einbau erfolgt gemäß den allgemein üblichen Regeln der Technik. Wenn
nicht anders beschrieben, erfolgt die Befestigung von Schläuchen, Leitungen
und Kabelbäumen mit Kabelbindern an fzg.-eigenen Leitungen und
Kabelbäumen. Lose Leitungen isolieren und wegbinden. Stecker an
elektronischen Bauteilen müssen bei der Montage hörbar einrasten!
Scharfe Kanten sind mit einem Scheuerschutz zu versehen! Blanke
Karosseriestellen, wie z.B. Bohrungen, sind mit Korrosionsschutzwachs
(Tectyl 100K, Bestell- Nr. 111329) einzusprühen.
Bei Aus- und Einbau von fahrzeugspezifischen Bauteilen sind die Anweisungen
und Richtlinien der jeweiligen Fahrzeughersteller zu beachten!
Die Erstinbetriebnahme ist mit der Webasto Thermo Test Diagnose
durchzuführen.
Beim Einbau eines programmierbaren Steuermoduls (z.B. PWM Gateway) sind
die entsprechenden Einstellwerte zu kontrollieren bzw. einzustellen!
2
Gesetzliche Bestimmungen für den Einbau
Richtlinien
Heizungsrichtlinie ECE R122
EMV-Richtlinie ECE R10
Die Bestimmung dieser Richtlinien sind im Geltungsbereich der Rahmenrichtlinie
EWG/70/156 und/oder EG/2007/46 (für neue Fahrzeugtypen ab 29.04.2009) bindend
und sollten in Ländern, in denen es keine spezielleren Vorschriften gibt, ebenfalls
beachtet werden.
Die Nichtbeachtung der Einbauanweisungen führt zum Erlöschen der Typ-
genehmigung des Heizgerätes und damit der allgemeinen Betriebserlaubnis des
Fahrzeugs.
Ident.-Nr.: 1323991A
Wichtig
TT-Evo
E1 00 0258
E1 04 5627
Hinweis
Wichtig
Stand: 04.05.2015
Für das Heizgerät liegt eine Genehmigung nach §19 Abs.3 Nr. 2b der StVZO vor.
2.1
Auszug aus der ECE-Richtlinie 122 (Heizung) Abschnitt 5 für
den Einbau des Heizgerätes
Beginn des Auszuges.
VORSCHRIFTEN FÜR VERBRENNUNGSHEIZGERÄTE
UND DEREN EINBAU
1.
ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
1.7.1.
Eine deutlich sichtbare Betriebsanzeige im Sichtfeld des Betreibers muss
darüber informieren, wann das Heizgerät ein- oder ausgeschaltet ist.
2.
VORSCHRIFTEN FÜR DEN EINBAU IN DAS FAHRZEUG
2.1.
Geltungsbereich
2.1.1.
Vorbehaltlich des Abschnitts 2.1.2 müssen Verbrennungsheizgeräte nach
den Vorschriften dieses Anhangs eingebaut werden.
2.1.2.
Bei Fahrzeugen der Klasse O mit Heizgeräten für Flüssigbrennstoff wird da-
von ausgegangen, dass sie den Vorschriften dieses Anhangs entsprechen.
2.2.
Anordnung des Heizgeräts
2.2.1.
Teile des Aufbaus und sonstige Bauteile in der Nähe des Heizgeräts müssen
vor übermäßiger Wärmeeinwirkung und einer möglichen Verschmutzung
durch Brennstoff oder Öl geschützt werden.
2.2.2.
Das Verbrennungsheizgerät darf selbst bei Überhitzung keine Brandgefahr
darstellen. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn beim Einbau auf einen hin-
reichenden Abstand zu allen Teilen und geeignete Belüftung geachtet wird
und feuerbeständige Werkstoffe oder Hitzeschilde verwendet werden.
2.2.3.
Bei Fahrzeugen der Klassen M2 und M3 darf das Heizgerät nicht im Fahr-
gastraum angeordnet sein. Eine Einrichtung in einer dicht verschlossenen
Umhüllung, die außerdem den Bedingungen nach Abschnitt 2.2.2 entspricht,
darf allerdings verwendet werden.
2.2.4.
Das Schild gemäß Abschnitt 1.4 oder eine Wiederholung davon muss so
angebracht werden, dass es/sie noch leicht lesbar ist, wenn das Heizgerät in
das Fahrzeug eingebaut ist.
2.2.5.
Bei der Anordnung des Heizgeräts müssen alle angemessenen Vor-
kehrungen getroffen werden, um die Gefahr der Verletzung von Personen
oder der Beschädigung von mitgeführten Gegenständen so gering wie
möglich zu halten.
2.3.
Brennstoffzufuhr
2.3.1.
Der Brennstoffeinfüllstutzen darf sich nicht im Fahrgastraum befinden und
muss mit einem gut abschließenden Deckel versehen sein, um ein Austreten
von Brennstoff zu verhindern.
2.3.2.
Bei Heizgeräten für Flüssigbrennstoff, bei denen die Brennstoffzufuhr von
der Kraftstoffzufuhr des Fahrzeugs getrennt ist, müssen die Art des Brenn-
stoffs und der Einfüllstutzen deutlich gekennzeichnet sein.
2.3.3.
Am Einfüllstutzen ist ein Hinweis anzubringen, dass das Heizgerät vor dem
Nachfüllen von Brennstoff abgeschaltet werden muss. Eine entsprechende
Anweisung ist auch in die Bedienungsanleitung des Herstellers aufzu-
nehmen.
2.4.
Abgassystem
2.4.1.
Der Abgasauslass muss so angeordnet sein, dass ein Eindringen von
Abgasen in das Fahrzeuginnere über Belüftungseinrichtungen, Warm-
lufteinlässe oder Fensteröffnungen verhindert wird.
2.5.
Verbrennungslufteinlass
2.5.1.
Die Luft für den Brennraum des Heizgeräts darf nicht aus dem Fahrgastraum
des Fahrzeugs abgesaugt werden.
2.5.2.
Der Lufteinlass muss so angeordnet oder geschützt sein, dass er nicht durch
Gegenstände blockiert werden kann.
2.6.
Heizlufteinlass
2.6.1.
Die Heizluftversorgung muss aus Frischluft oder Umluft bestehen und aus
einem sauberen Bereich angesaugt werden, der nicht durch Abgase der
Antriebsmaschine, des Verbrennungsheizgeräts oder einer anderen Quelle
im Fahrzeug verunreinigt werden kann.
2.6.2.
Die Einlassleitung muss durch Gitter oder sonstige geeignete Mittel ge-
schützt sein.
2.7.
Heizluftauslass
2.7.1.
Warmluftleitungen innerhalb des Fahrzeugs müssen so angeordnet oder
geschützt sein, dass bei Berührung keine Verletzungs- oder Beschädigungs-
gefahr besteht.
2.7.2.
Der Luftauslass muss so angeordnet oder geschützt sein, dass er nicht durch
Gegenstände blockiert werden kann.
Ende des Auszuges.
Im Fall einer mehrsprachigen Version ist Deutsch verbindlich.
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Hinweis
ANHANG VII
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